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Hubertus Heil
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Frage von Sabine V. •

Können Rentner, durch eine Petition, den Inflationsausgleich noch bekommen?

Sehr geehrter Herr Heil,

Die beschlossene Rentenerhöhung von 4,57 Prozent reicht aber nicht aus, um die inflationsbedingten Mehrkosten der vergangenen Jahre zu kompensieren. Besteht die möglichkeit, das der Inflationsausgleich noch gezahlt wird ?

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Sehr geehrte Frau v. H.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Vielen Dank für Ihre Frage zur Rentenanpassung und einer möglichen Inflationsausgleichsprämie für Rentenbeziehende. Erlauben Sie mir, dazu Folgendes zu erläutern:

Die jährliche Rentenanpassung orientiert sich entsprechend dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Beschäftigten. Eine weitere Zahlung zusätzlich zur regulären Rentenanpassung gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.

Die lohnorientierte Anpassung der Renten ist bereits seit dem Jahr 1957 ein elementarer Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Ziel dieser Anpassungsmethodik war und ist es, in guten wie in weniger guten Jahren sicherzustellen, dass die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. 

Es trifft zwar zu, dass die Rentenanpassung zum 1. Juli 2023 mit 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten hinter der Inflation zurückblieb, aber dies war nur eine Momentaufnahme. Die diesjährige Rentenanpassung mit 4,57 Prozent liegt deutlich über der aktuellen Inflation (laut Statistischem Bundesamt im August 2024 +1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat). Zudem liegt die Rentenanpassung mit 4,57 Prozent im dritten Jahr in Folge oberhalb von 4 Prozent. Der starke Arbeitsmarkt und gute Lohnabschlüsse machen das möglich. 

Festzuhalten bleibt, dass langfristig betrachtet eine Anbindung der Renten an die Löhne für die Rentenempfänger deutlich günstiger ist als eine Preisindexierung der Renten (Ausrichtung der Rentenanpassungssätze an den Preissteigerungsraten). Die Nettostandardrente – also die Bruttorente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Arbeitsjahren, vermindert um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – hat sich von 1957 bis 2023 real – also nach Abzug der Preissteigerungen – mehr als verdoppelt (Anstieg auf das 2,13-fache). Bei einer Preisindexierung wäre die Nettostandardrente dagegen real auf dem Stand von 1957 geblieben. Dieser Vergleich macht deutlich, welch hohe Bedeutung für alle Rentnerinnen und Rentner die Lohnbezogenheit der Rente hat. 

Zudem sollte bei Diskussionen um eine Inflationsausgleichsprämie für Rentenbeziehende bedacht werden, dass die Renten insbesondere durch die Beiträge der Beschäftigten finanziert werden. Vereinfacht ausgedrückt gilt: Steigen die Löhne, steigen für sich genommen auch die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung, sodass eine Rentenanpassung, die der Lohnentwicklung folgt, finanziert werden kann. Für eine über die Lohnentwicklung hinausgehende Erhöhung der Renten – wie zum Beispiel eine Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner – müssten die Beschäftigten hingegen mehr Beiträge zur Finanzierung aufbringen und dadurch noch höhere Reallohneinbußen hinnehmen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Hubertus Heil, MdB

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