Frage an Horst Becker von Alexander P. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Becker,
als Elternratsvorsitzender der Max-Traeger-Schule, Ganztagsschule in Hamburg Eidelstedt habe ich folgende Fragen an Sie:
1. Wie soll die so notwendige Essensversorgung der Kinder zukünftig geregelt werden, wenn die 1 € Jobber nicht mehr zur Essensausgabe und Pausenversorgung zur Verfügung stehen. Laut Einfal werden die Schulkantinen zukünftig nicht mehr mit Personal versorgt werden. Wer soll dann die Essenausgabe, Pausensnackherstellung und die ganze Kantinenabwicklung übernehmen ?
2. Wer sollen die Kooperationspartner der teil- und vollgebundenen Ganztagsschulen werden, um die Nachmittagsstunden abzudecken. Wie sollen die Schulen an die so nötigen Partner kommen und welche Mittel stehen zur Verfügung ? Damit die Schulen dann auch für die berufstätige Eltern attraktiv sind, benötigen sie auch Partner für die Kinderbetreuung in den Anschlußzeiten, heißt vor 8.00 Uhr und nach 16.00 Uhr und in den Ferien. Welche Lösungen gibt es für diese Probleme ?
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Danke
Alexander Pietsch
Sehr geehrter Herr Pietsch,
ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
1. Die GAL setzt sich nicht nur für den Erhalt, sondern auch für eine Ausweitung dieser Arbeitsplätze im Zuge des Ganztagsschulausbaus ein - Ganztagsschulausbau ohne zusätzliche Produktionsküchen ist nicht denkbar.
Diese Aufgabe muss Regelaufgabe der Stadt werden und zukünftig durch fest angestellte Beschäftigte statt durch Ein-Euro-Jobber erledigt werden.
Allerdings sind hierfür die Bedingungen noch nicht vorhanden und es existiert zur Zeit keine bindende rechtliche Verpflichtung der Stadt, diese Aufgabe zu übernehmen. Die bestehende Kooperation vieler Schulen in benachteiligten Stadtteilen mit Beschäftigungsträgern, die momentan mit 2€ pro Essen von der FHH unterstützt wird, ist also weiterhin notwendig und wird von uns unterstützt. Die Entscheidung, ob die team.arbeit.hamburg Arbeitsgelegenheiten in Schulküchen auch weiterhin als förderungsfähig ansehen wird, ist noch nicht gefallen. Solange diese Versorgung nicht als Regelaufgabe des Staates bereit gestellt wird, halten wir diese Aufgabe für förderfähig und werden uns gegenüber der team.arbeit.hamburg für die weitere Förderung von Arbeitsgelegenheiten in Schulkantinen einsetzen.
2. Die Betreuung vor 8.00 Uhr und nach 16 Uhr sowie in den Ferien soll in Kooperation Schule - Hort gewährleistet werden, so wie es bereits in den 6 Pilotprojekten durchgeführt wird, die im nächsten Schuljahr um weitere 23 erhöht werden. Die Planungen der GAL sahen vor und sehen auch weiterhin vor, die Kooperationen Schule - Hort im Schuljahr 2012/13 flächendeckend zu verwirklichen: Nicht nur jede Grundschule, sondern auch alle weiterführenden Schulen sollen dann Kooperationsvereinbarungen mit Hortträgern abgeschlossen haben.
In der Tat kommt damit eine zusätzliche Belastung auf die Schulkantinen zu.
Dafür gilt es konzeptionelle Lösungen zu finden. Vorstellbar ist Landesmittel durch "Quersubventionierung" mit BSB-/BSG-Mitteln für den Ganztagsschulausbau (inklusive Hort) aufzustocken - einschließlich der Ressourcen aus dem "Bildungspaket" für Mittagessen für Kinder aus Hartz-IV-Familien.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Becker