Frage an Horst Becker von Angela B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Becker,
im Wohnungsbauentwicklungsplan sind die Flächen A25-A29 sowie die Fläche E30 als Konversionsflächen ausgewiesen. Diese Flächen betreffen das Gelände zwischen dem Fernbahnhof Altona und dem S-Bahnhof Diebsteich. Die Fläche A28 wird im WEP als Kistenlager der Fa. Holsten bezeichnet. Um das im Privatbesitz befindliche Gelände in die städtische Planung einzubeziehen, muss es zunächst erworben werden. Gleiches gilt für das Postgelände A29 und E30.
In Ihrer Antwort an Frau Kleine sagten Sie, dass es einen „möglichst hohen Anteil an geförderten Wohnungen“ geben soll. Angesichts der erwartbaren hohen Kosten für den Erwerb der Flächen und den Erfahrungen mit der bisherigen Städtebauplanung des Senats frage ich mich, was ein „möglichst hoher Anteil“ in diesem Zusammenhang bedeuten kann. Wie hoch soll der Anteil der geförderten Wohnungen sein?
Ebenso vage ist Ihre Aussage zum Verkehrskonzept. In der Entwurfsskizze des Siegerbüros der Architekturolympiade ist kein Busbahnhof erkennbar. Ist das realistisch? Wo sollen die Verkehrswege zum Bahnhof verlaufen?
Mir erscheint es wenig glaubwürdig, dass diese verkehrstechnischen Fragen nicht bereits im Anfangsstadium einer jeglichen Bahnhofsplanung erörtert werden.
Ihrer Antwort sehe ich mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Banerjee
Sehr geehrte Frau Banerjee,
ich ersehe aus Ihren Fragen ein umfängliches Interesse an der zukünftigen Planung des Gleisdreiecks Altona. Es ist allerdings noch zu früh, um "endgültige" Antworten zu geben, jegliche Planung befindet sich in einem Stadium, in dem Festlegungen noch nicht erfolgt sind. Nachstehend gebe ich Ihnen einen Überblick über den derzeitigen Stand.
Das gesamte Gebiet unterliegt derzeit einer vorbereitenden Untersuchung nach § 165 BauGB zur Einleitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Diese vorbereitende Untersuchung wird von der STEG Hamburg gemacht und wird ca. Anfang/ Mitte Sommer 2010 vorliegen. Bei dem Verfahren der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat die Stadt ein Vorkaufsrecht für die Grundstücke. Würde die Stadt die Flächen kaufen, so müsste sie allerdings auch die gesamte Infrastruktur bezahlen (Straßen, Abwasser, Brücken, Kreuzungsanpssung, etc). Zur Zeit ist die Behörde für Stadtentwicklung im Gespräch mit den Grundeigentümern - DB AG, Aurelis und der Carlsberg Brauerei. Diese Gespräche dienen dazu, eine Abwendungsvereinbarung und eine Aufteilung der Infrastrukturkosten ohne Ankauf der Flächen zu erreichen. Der Siegerentwurf der Architekturolympiade des Büros ASTOC ist als Grundlage für eine Grobstudie genommen worden, wie in etwa die Entwicklung aussehen könnte - ohne Vorfestlegung. Die Studie dient außerdem als Grundgerüst für die Verhandlungen mit den Grundeigentümern.
Ansonsten gibt es derzeit keine Pläne für die Bebauung. Das Planverfahren wird voraussichtlich in diesem Jahr beginnen. Am Anfang soll ein städtebaulicher Wettbewerb stehen, welcher als "Bild-Geber" für die weitere Planung - und vor Allem der Bürgerbeteiligung dienen soll.
Die GAL-Bürgerschaftsfraktion und die Fraktion der GAL-Altona setzen sich für eine umfängliche Bürgerbeteiligung zur Entwicklung eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadtteils ein. In diesem Verfahren sollen die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit erhalten ihre Vorstellungen und Ideen für diesen Stadtteil einzubringen.
Detaillierte Antworten zur Verkehrserschließung sind noch nicht möglich, da es sie noch nicht gibt. Das gleiche gilt für das Postgelände, welches bei der Umsiedlung des Bahnhofes einen völlig neuen Stellenwert - als Bahnhofsumfeld - bekommen wird.
Bezüglich des Anteils an gefördertem (sozialem) Wohnungsbau hat die Kreismitgliederversammlung der GAL Altona am 03.05.2010 ein Positionspapier zur Entwicklung des Gleisdreiecks mit dem Titel: "Nachhaltig, lebenswert, vielfältig: Die Neuentwicklung des "Gleisdreiecks" Altona" verabschiedet. Eine Forderung ist u.v.a.: "Neben ehrgeizigen Standards für den Klimaschutz ist bezahlbarer Wohnraum ein primäres Ziel der städtebaulichen Entwicklung. Die bauliche und soziale Struktur muss der Diversität der Altonaer Bevölkerung gerecht werden und das Miteinander stärken." "Es ist ein diversifiziertes Wohnungsangebot zu schaffen. Der Anteil an gefördertem (sozialem) Wohnungsbau sollte nicht unter 30%, der Anteil an genossenschaftlichem nicht unter 20% und der Anteil von Baugemeinschaften nicht unter 20% liegen. Die Anteile können kumulativ sein. Der Anteil von Eigentumswohnungsbau ist auf max.30% zu beschränken." Das gesamte Postionspapier können sie in Kürze hier finden: http://www.gal-altona.de oder jetzt schon als Diskussionsbeitrag unter http://www.nexthamburg.de/topideen/idee.php?katid=28 , dies ist eine interessante Diskussionsplattform für Ideen um die Zukunft Hamburgs.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Becker