Frage an Horst Becker von Viktoria U. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Becker,
Sie schreiben, von einer gezielten Benachteiligung der Radfahrer im Winter könnte nicht die Rede sein, da alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen von der Wetterlage betroffen seien. Allerdings haben Sie es geduldet, dass der Sprecher der Polizei, Ralf Meyer und die Hamburger Innenbehörde die Radwegebenutzungspflicht bei vereisten Flächen nicht aufheben wollten und behauptet haben, das Ausweichen auf die geräumte Straße stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Zum Glück gibt es die Straßenverkehrsordnung!
Wie können Sie vertreten, dass diese völlig irrige und lebensgefährliche Exklusivmeinung, die im übrigen von dem Bundesverkehrsministerium schon gerügt worden ist, verbreitet wird? Warum liefert die GAL die Radfahrer monatelang dieser Situation aus, wann endlich korrigiert die GAL die Innenbehörde?
Mit freundlichen Grüßen
Viktoria Urmersbach
Sehr geehrte Frau Urmersbach,
die Innenbehörde hat nun einmal ausdrücklich das Recht, derartige Anordnungen für Hamburgs Straßen zu erlassen. Die GAL vertritt allerdings eine andere Rechtsauffassung hierzu und hat das auch kommuniziert.
Die Frage der Radwegebenutzungspflicht bei vereisten Geh- und Radwegen ist nicht abschließend rechtlich geklärt. Es könnte Ihnen also passieren, dass Sie bei einer "Zuwiderhandlung" einen Bußgeldbescheid bekommen. Es scheint m.E. allerdings fraglich, ob die Innenbehörde einen Rechtsstreit führen würde, wenn der Zahlung eines solchen Bußgelds widersprochen werden sollte. Die Verbreitung solcher Äußerungen wie der von Ihnen angesprochenen ist auf diesem Hintergrund zwar kritisierbar, aber nicht zu unterbinden. Da die Innenbehörde auf ihrem zweifelhaften Standpunkt beharrt, müsste letztlich wohl eine gerichtliche Entscheidung Klarheit herbeiführen.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Becker