Frage an Horst Becker von Thorsten B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Becker,
als "Ur-Einwohner" der Stadtteils Eimsbüttel mache ich mir Sorge hinsichtlich der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die daraus resultierende Gentrifizierung "meines" Stadtteils.Die Mieten steigen und die Homogenität und soziale Strukturierung verschlechtert sich.
Wie stehen Sie dazu und wo ist zu erfahren,welche Objekte weiter in Planung sind?
Einsicht beim Bezirksamt ?
mit freundlichen Grüssen,T. Büsing
Sehr geehrter Herr Büsing,
seit Jahren lässt sich bereits in den Stadtteilen der westlichen inneren Stadt und St. Georg Aufwertungsdruck feststellen. Das Schlagwort "Gentrifizierung" beschreibt, dass zahlungskräftige Bewohner in frei werdende Wohnungen in diesen Quartieren ziehen. Das Mitpreisniveau steigt, die Zusammensetzung der Bevölkerung ändert sich, es entsteht auch Druck auf den Mietenspiegel und somit auf die Mieten der Bestandsmieter.
Die Koalitionsfraktionen haben auf Initiative der GAL eine breite Untersuchung dieser Stadtteile im Hinblick auf Aufwertungsdruck beschlossen. Sollten diese rechtlich erforderlichen Prüfungen ergeben, dass sogenannte "schützenswerte Bestände" vorhanden sind, wird der Senat Soziale Erhaltungssatzungen für diese Quartiere erlassen. Eimsbüttel wird in diesem Zusammenhang ebenfalls untersucht werden.
Darüber hinaus besteht in Hamburg eine Umwandlungsverordnung, in der die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird. Diese Verordnung kommt allerdings nur in jenen Gebieten zur Wirkung, in denen eine Soziale Erhaltungssatzung in Kraft ist. Bis 2003 gab es diese beiden Instrumente in Eimsbüttel, wobei die Umwandlungsverordnung nahezu 100 Prozent Wirkung erzielte. Bei entsprechenden Ergebnissen der Voruntersuchungen werden diese beiden vom Gesetzgeber ermöglichten Schutzinstrumente wieder in Kraft gesetzt werden. Die Koalition ist bereit, die bestehenden gesetzlichen Instrumente zum Schutz der sozialen Milieus in den genannten Quartieren auszuschöpfen.
Bezüglich Ihres Wohnhauses können Sie vom Vermieter oder auch beim Bezirksamt erfahren, ob sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigungen beantragt wurden. Diese sind Voraussetzung für die Umwandlung in Eigentumswohnungen, werden aber nicht in jedem Fall zum Einsatz gebracht. Manche Eigentümer haben sie "auf Vorrat" beantragt, sie stellen bei einem eventuellen Hausverkauf u.U. eine gewisse Wertsteigerung dar oder werden als Option für später betrachtet..
Oft geht der Umwandlung von Wohnraum ein Eigentümerwechsel voraus. Die Absicht hierzu erkennt man leicht an der Durchführung von Besichtigungen, erst nach einem erfolgten Verkauf werden die Mieter in Kenntnis gesetzt.
Falls Sie Interesse daran haben, können Sie den von der Bürgerschaft
beschlossenen Antrag von GAL und CDU zum Thema (Drs. 19/4714 vom 25.11.2009) in der Parlamentsdatenbank nachlesen: http://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=27869&page=0 .
Mit freundlichen Grüßen
Horst Becker