Frage an Holger Ortel von Rainer N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Hallo Holger, zuerst die Fakten:
NÜRNBERG - Der angeschlagene Herzogenauracher Schaeffler-Konzern erhält bei seinem Bemühen um Staatshilfe die Unterstützung der Bundes-SPD.
Nach Informationen der brasilianischen Metallarbeitergewerkschaft CNM-CUT haben am 6. Februar 300 Beschäftigte des Schaeffler-Werks in Sorocaba die Arbeit niedergelegt, weil das Unternehmen 60 Kollegen in Sorocaba entlassen hatte. Damit hat Schaeffler einen Vertrag mit der Gewerkschaft CNM-CUT gebrochen
Das Grundgesetz ist Dir ja sicher bekannt, dort steht auch das Eigentum verpflichtet und Schaeffler hat eine Menge Eigentum, 8,5 Milliarden Dollar (Forbes Liste 2008), jeder ALG-2-Bezieher muss sein Vermögen, bis auf den Freibetrag, verbrauchen bevor er staatliche Förderung erhält. Ein privater PKW muss verkauft werden, wenn er den Freibetrag übersteigt. Zu große Wohnungen führen zu Kürzungen der Unterkunftskosten usw.
Die Fragen die sich daraus ergeben:
(1) Nach welchem Rechtsgrundsatz plant nun die SPD, deren Mitglied Du ja bist, einer Superreichen die Schulden zu bezahlen.
(2) Warum verstößt die Bundesregierung gegen § 28 Abs. 3 Satz 3 SGB XII. Grundlage sind die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Da diese Definition direkt im Gesetz steht, ist eine Umdeutung der auszuwertenden Referenzgruppe, z.B. in "Ein-Personen-Haushalte" (Ausschuss-Drucksache 16(11)286), wie es die Bundesregierung gemacht hat und macht, nicht zulässig und die Begrenzung des Regelsatzes auf EUR 345 / 347 / 351 somit willkürlich, rechtswidrig und verfassungswidrig. Die Definition der EVS-Referenzgruppe durch das Statistische Bundesamt macht deutlich, dass "Ein-Personen-Haushalte" eben nicht identisch ist mit den gesetzlich vorgeschriebenen "Haushalte".
Lieber Rainer Niehaus,
mir war bisher nicht bekannt, dass die SPD plant, „einer Superreichen die Schulden zu bezahlen.“ Ich würde dem auch nicht zustimmen, wenn es so wäre. Was die SPD allerdings sehr wohl tut, ist darüber nachzudenken und zu diskutieren, ob der Staat bei der Sicherung und Rettung von über 200.000 Arbeitsplätzen, die bei Schaeffler/Continental auf dem Spiel stehen, helfen sollte. Entschieden ist aber noch nichts. Völlig klar ist aus meiner Sicht auch, dass die Familie Schaeffler ihr Privatvermögen mit einbringen muss, wenn es eine Staatshilfe geben sollte.
Was die zweite Frage betrifft, so verstehe ich zwar nicht den Zusammenhang mit einer möglichen Staatshilfe für Schaeffler, bei der es – wie gesagt – um die Rettung von mehr als 200.000 Arbeitsflächen und nicht um die private Situation von Frau Schaeffler geht, aber trotzdem natürlich eine Antwort: Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.11.06 ist das Zustandekommen des Regelsatzes durchaus NICHT „willkürlich, rechtswidrig und verfassungswidrig“ (B 11b AS 1/06 R). Das Urteil bezieht sich zwar auf SGB II (und nicht auf SGB XII), das Verfahren zur Feststellung des Regelsatzes ist aber bei beiden Gesetzen identisch. Die Kritik am Bezug auf „Ein-Personen-Haushalte“ verstehe ich nicht ganz: welche Haushalte sollten denn sonst genommen werden? Der Regelsatz von 351,- Euro bezieht sich ja schließlich auch auf einen Ein-Personen-Haushalt. Für Zwei-, Drei- und mehr Personenhaushalte gibt es einen entsprechend höheren Regelsatz. In der Diskussion sind gerade die Regelsätze für Kinder. Die SPD konnte gerade gegenüber der Union eine Erhöhung der kinderbezogenen Regelsätze durchsetzen (von 60 auf 70% des Erwachsenen-Regelsatzes). Das ist ein erster Schritt; mittelfristig wird daran gearbeitet, für Kinder eine eigene Berechnungsgrundlage zu finden, statt nur einen prozentualen Abschlag vorzunehmen.
Mit den besten Grüßen,
Holger Ortel