Frage an Holger Ortel von Reiner K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ortel,
wie stehen Sie zu der geplanten Neuregelung zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen und zwar durch "besonders ausgebildete" Geistliche?
Was heißt denn "besonders ausgebildet"?
Und wie stimmen Sie im Bundestag ab?
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Koch
Sehr geehrter Herr Koch,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Thema Beschneidung aus religiösen Gründen. Das Thema wird ja seit einigen Monaten sehr emotional und leidenschaftlich diskutiert. Auf der einen Seite ist der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich der Kinder, fundamental für unsere Rechtsordnung. Auf der anderen Seite muss es unseren jüdischen und muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch künftig möglich sein, grundlegende Glaubensinhalte in unserem Land zu praktizieren.
Der jetzt vorliegende Referentenentwurf enthält die Bestimmung, dass diejenigen, die die Beschneidung vornehmen, medizinisch ausgebildet sein müssen, denn das Kindeswohl darf bei einem Eingriff dieser Art nicht gefährdet werden.
In der medizinischen Ausbildung gibt es klare Vorschriften, welche Grundkenntnisse über Hygiene, Betäubung etc. vorhanden sein müssen, um so einen Eingriff vornehmen zu können. Daran orientiert sich der Gesetzentwurf.
Meine eigene Entscheidung im Bundestag werde ich davon abhängig machen, ob die Kriterien zum Schutz des Kindeswohl erfüllt sind. Unter diesen Voraussetzungen habe ich keine Bedenken dem Gesetzentwurf meine Zustimmung zu geben, denn er regelt eine Praxis, die seit langem ohne klare Bestimmungen ausgeübt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Ortel (MdB)