Frage an Holger Ortel von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Ortel,
stellen Sie sich vor, sie kauften ein Auto, und erst nach der Vertragsunterzeichnung erfahren sie vom Verkäufer, ob sie für den vereinbarten Preis (Sie haben als Gegenwert einen Mittelklasse-Wagen vereinbart) einen 1-Liter-Motor mit 70 PS oder einen 3-Liter-Motor mit 230 PS erhalten. Gibt es nicht? Na dann kaufen Sie mal einen Internetanschluss.
Während bei handelsüblichen Waren die Inhaltsmenge entsprechend der FertigPackV seit über 30 Jahren auf der Packung (und der Werbung) angegeben werden muss, gilt bei Internet-Anschlüssen immer noch das Recht des Stärkeren: Da wird einer Geschwindigkeit von 16.000 Mbit/s geworben, obwohl eine Verfügbarkeitsprüfung gemacht wurde und dem Anbieter aus seiner Datenbank bekannt ist, dass der betreffende Anschlusspunkt nur die Hälfte der Leistung schaffen wird - aber weder Werbung noch Preis ändern sich nach der Prüfung; der Kunde erfährt die Minderlieferung erst nach dem Kauf und kann sich dann nicht mehr für ein Konkurrenzangebot (z.B. auch Kabelfernsehen statt DSL/VDSL) entscheiden.
Denken Sie nicht, dass es Zeit wird, die Anbieter auf die beworbene Geschwindigkeit als Mindest-Geschwindigkeit festzulegen? In welchem anderen Marktbereich darf noch mit einer maximalen statt einer minimalen Leistung geworben werden? Es ist offensichtlich, dass bei Internet-Providern, anders als im Fahrzeugbereich, der Markt nicht ausreichend transparent ist, um solchen Auswüchsen wirksam zu begegnen. Daher meine Frage: Wie stehen sie zu einer Ausweitung der Mindestmengenangabe, wie sie aus der Fertigpackungsverordnung bekannt ist, aus den Bereich der Datennetze?
Mit freundlichen Grüßen,
T. Stein
Sehr geehrter Herr Stein,
Sie haben vollkommen Recht, niemand sollte die Katze im Sack kaufen müssen.
Deshalb begrüße ich auch die Ankündigung der EU-Kommissarin Kroes, ein Gesetzespaket zur Reform der Telekommunikationsindustrie vorzulegen.
Damit sollen u.a. Roaminggebühren abgeschafft und Netzneutralität gesichert, aber eben auch die Anbieter zur Darstellung der tatsächlichen Geschwindigkeit ihrer Internetverbindung verpflichtet werden.
Kunden können sich dann vor Vertragsabschluss ein Bild über die tatsächliche Leistung machen.
Das halte ich für einen Schritt in die richtige Richtung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Ortel