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Holger Ortel
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Frage von Michael v. •

Frage an Holger Ortel von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Ortel,
in Niedersachsen ist generelle Aufstallpflicht im Zuge der Vogelgrippebekämpfung, die Ihre Ursache wiederum in der Wirtschaftsgeflügelzucht hat. Aufgrund dieser Aufstallpflicht sind wichtige Körveranstaltungen beim Rassegeflügel ausgefallen. Daraus ergeben sich Fragen: (1) Wer trägt die Kosten, welche den Vereinen durch das staatliche Verbot angefallen sind? (2) Wie soll eine gezielte Zucht stattfinden, wenn der Staat eine Zuchtbewertung (Körung) unterbindet? (3) Wie vereinbart sich Aufstallung mit tier- und artgerechter Haltung? (4) Wie sollen Aufstallungen und Verbote von Körungen einerseits und andererseits der Erhalt der biologischen Vielfalt, wie im internationalen Übereinkommen zur Sicherung der genetischen Ressourcen festgeschrieben, nach Ihrer Meinung in der Praxis in Einklang gebracht werden? (5) Warum wird noch immer nicht geimpft, obwohl es Impfstoffe mit Markerqualität gibt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael von Lüttwitz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Internetplattform abgeordnetenwatch.de wird von den meisten meiner Kolleginnen und Kollegen und mir als Forum für Bürgeranfragen verstanden und ist auch als solche gedacht.

Als 1. Vorsitzender eines Interessensverbandes – in Ihrem Fall des Verbandes der Hühner-, Groß- und Wassergeflügelzüchtervereine e. V. (VHGW) - haben Sie immer auch die Möglichkeit mit der Politik auf andere Art und Weise in Kontakt zu treten und im Meinungsbildungsprozess Ihre Auffassung mit einfließen zu lassen. Diese Option haben Bürgerinnen und Bürger zumeist nicht. Insoweit finde ich es durchaus problematisch, wenn ein Verbandsvertreter ohne Offenbarung seiner Interessensvertretung eine den Verband betreffende Anfrage über dieses Forum stellt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass meinen Fraktionskollegen und mir die Forderung Ihres Verbandes, die Aufstallungsverordnung gegen eine Freilandhaltungsverordnung auszutauschen, bekannt ist.

Die Maßnahmen zum Schutz gegen die hoch pathogene Aviäre Influenza (Vogelgrippe oder Geflügelpest) werden in Deutschland durch die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) gesetzlich geregelt.

Aus Abschnitt 2 der Geflügelpest-Verordnung ergeben sich für den Geflügelhalter Pflichten, die sich u. a. auf die Anzeige der Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, die Registerführung, Hinzuziehung eines Tierarztes bei entsprechenden Tierverlusten oder Leistungsabfall (Seuchenfrüherkennung) sowie auf hygienische Vorgaben beziehen. Die Geflügelpest-Verordnung gibt daher vor, dass Geflügel grundsätzlich in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen die gegen Einträge von Wildvögeln oder gegen das Eindringen von Wildvögeln in den Geflügelbestand schützen, zu halten ist. Nach Durchführung einer Risikobewertung kann die zuständige Behörde hiervon Ausnahmen zulassen. In dieser Risikobewertung ist insbesondere die Nähe zu Gebieten in denen sich Wildvögel sammeln – so etwa in Norddeutschland bei Wat- und Wasservögeln – mit einzubeziehen. Die aktuelle Situation des Wildvogelzugs findet jeweils Berücksichtigung.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jedes Tier, unabhängig von der Haltungsform, vom Virus angesteckt werden kann. Daher gilt die Verordnung auch für alle Geflügelarten, die vom Menschen gehalten werden. Angesichts der Gefahren, die von der Aviären Influenza ausgehen, halte ich die herrschenden Verbote mit Erlaubnis- bzw. Ausnahmevorbehalt weiterhin für den richtigen Weg eine Verbreitung der Krankheit und mögliche Gefährdung gerade des Haustierbestandes zu verhindern.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort meines Kollegen Wilhelm Priesmeier vom 11. Februar.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Ortel