Frage an Holger Ortel von Sebastian S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ortel,
ich möchte gern an meinen Vorvorredner, dem Kurgast, anknüpfen, dessen berechtigtes Anliegen Sie und Herr Bürgermeister Blumenberg offenbar nicht richtig erkannt haben.
Wie vereinbaren Sie die beanstandete Radweg-Beschilderung mit der Aussage Ihres Fraktionskollegen, Herrn PStS Ulrich Kasparick vom Bundesverkehrsministerium vom Februar dieses Jahres? In einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses wies Herr Kasparick darauf hin, daß es "in Deutschland keine Radwegbenutzungspflicht" gebe und daß es nicht reiche, "daß da irgendein Stadtplaner sagt, ich stell´ da mal ein blaues Schild hin." Vor den Verwaltungsgerichten müßten die kommunalen Behörden stets nachweisen, warum das jeweilige Radweg-Schild zwingend erforderlich sei, anderenfalls würden die Gerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben. Der Wortlaut ist unter http://www.adfc-berlin.de/verkehrssicherheit veröffentlicht.
Daß die Vorgehensweise, innerörtliche Bürgersteige als gemeinsame Geh- und Radwege auszuschildern und dadurch Fußgänger wie Fahrradfahrer gleichermaßen zu gefährden, nach den Worten von Herrn Bürgermeister Blumenberg "durchaus auch andernorts üblich" sei, beweist wie berechtigt die Petition ist, zeigt die Äußerung doch, daß benutzungspflichtige Radwege keineswegs die gesetzlich gewollte, einzelfallbezogene Ausnahme, sondern vielmehr den Regelfall darstellen.
Vielleicht könnten Sie als stellvertretendes Mitglied des Verkehrsausschusses oder Herr Bürgermeister Blumenberg vor diesem Hintergrund hier noch einmal erläutern, warum die Radwegbenutzungspflicht nun ausgerechnet auf Burhaves Bürgersteigen zwingend erforderlich sein soll und wo die besonderen Gefahren für den Radverkehr auf der Fahrbahn liegen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Siebels
Sehr geehrter Herr Siebels,
ich bin vom Bürgermeister beauftragt, Ihre Email zu beantworten und möchte dazu folgendes mitteilen:
* Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Anordnung der Beschilderung von VZ 240 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Wesermarsch in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau und dem Polizeiabschnitt erfolgt ist.
* Ferner möchte ich aus einem Verkehrstechnischen Kommentar zitieren. "Die Zeichen 240 StVO begründen die Pflicht, den Radweg zu benutzen". Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO - § 41 Abs. 2 Ziff. 5 - führt hierzu aus: 5. Sonderwege: "Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg kann durch ein Schild gekennzeichnet sein, das - durch einen waagerechten weißen Streifen getrennt - die entsprechenden Sinnbilder zeigt. Die Zeichen bedeuten (hier VZ 240): "Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer...... auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen".
* Insofern sehe ich keinen Anlass an der Rechtmäßigkeit der Beschilderung zu zweifeln. Weiteres wäre mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Landesamt für Straßenbau und dem Polizeiabschnitt zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Meinert Cornelius
Gemeinde Butjadingen
P.S.
Ich hoffe, dass nun alle Fragen zufriedenstellend beantwortet wurden. Sollte es noch weitere geben, bitte ich Sie, diese nicht über den Umweg Abgeordnetenwatch zu stellen. Sie können sich auch ganz einfach telefonisch, per Post oder Email direkt an die Gemeinde Butjadingen oder den Landkreis Wesermarsch wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Ortel, MdB