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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Holger Ortel von Wolfgang S. bezüglich Gesundheit

Die embryonale Stammzellenforschung wird von vielen Menschen als Möglichkeit angesehen, zukünftig Krankheiten zu behandeln oder sogar zu heilen. Würden Sie im Deutschen Bundestag einer Liberalisierung der Stammzellenforschung befürworten oder unterstützen Sie die bisherige Gesetzeslage?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scheide,

in Deutschland ist unter strengen Auflagen Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen erlaubt. Das deutsche Stammzellengesetz sieht aber vor, dass die Forschung nur an so genannten Zelllinien erlaubt ist, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden und im Register des amerikanischen NIH Instituts gelistet sind. Damit wird deutschen Forschern die Arbeit mit embryonalen Stammzellen ermöglicht, die bereits existieren. Diese restriktive Bedingung wirkt der von vielen befürchteten Aufweichung des Lebensschutzes entgegen. Wir haben damit eine Regelung erreicht, die zwischen dem Wert des Lebensschutzes einerseits und der Freiheit der Forschung andererseits vermittelt. Die Befürchtung, dass beständig neue Embryonen verwendet werden müssen, um eine Stammzellenforschung dauerhaft abzusichern, ist unbegründet. Denn einmal etablierte Stammzellenlinien gelten als unbegrenzt vermehrbar. Deshalb reicht es für die Forschung aus, auf einmal etablierte aber vermehrbare Stammzellenlinien zurückgreifen zu können. Bei der embryonalen Stammzellenforschung handelt es sich derzeit um eine Grundlagenforschung, die noch in ihren Anfängen steht. Ein striktes nein ist genauso falsch wie ein bedingungsloses Ja. Deshalb ist die bestehende Regelung zunächst ein guter Kompromiss.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Ortel