Frage an Holger Ortel von susanne und claudia c. bezüglich Familie
zur geplanten erbschaftsteuerreform:
sehr geehrter herr ortel,
wir leben in einer eingetragenen lebenspartnerschaft, sorgen und stehen voll für uns gegenseitig ein, und möchten uns nun, auch zur rentensicherung eigentum zulegen. die momentane erbschaftssteuer lässt uns überlegen, ob wir nicht lieber auf diese massnahme verzichten, weil im fall eines todesfalles der hinterbliebende einen freibetrag von 5200 euro hätte. im gegensatz dazu eheleute von 256.000 euro. in vielen fällen würde das bedeuten, das der hinterbliebende das eigentum verkaufen muss. wir haben alle pflichten von eheleuten, aber nicht mal die wichtigsten rechte, die auch unser überleben absichern würden. wann beenden sie endlich die diskriminierungen und stehen für gleichheit, freiheit und gerechtigkeit ein???
hochachtungsvoll
susanne und claudia cooberg
Sehr geehrte Frau Cooburg, sehr geehrte Frau Cooburg,
leider bin ich der falsche Adressat für Ihre Frage. Die SPD ist auf Ihrer Seite. 2001 haben wir gemeinsam mit den Grünen versucht, diese und andere steuer- und versorgungsrechtliche Fragen im sogenannten „Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz“ den bei Eheleuten gültigen Regelungen anzupassen. Die CDU/CSU und die FDP haben das damals mit Ihrer Bundesratsmehrheit verhindert. Daran hat sich bis heute nichts geändert. SPD und Grüne haben zu keiner Zeit (von wenigen Monaten Ende 1998 und Anfang 1999 abgesehen, in denen sich die damals neue Koalition erstmal bilden musste) die nötige politische Mehrheit gehabt, dieses durchzusetzen. Wie ich höre, hat die CDU Anfang dieses Jahres Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Was immer das heißt. Wenden Sie sich also dorthin. Mich müssen Sie nicht überzeugen.
Mit den besten Grüßen,
Ihr Holger Ortel