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Holger Ortel
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Frage von Horst W. •

Frage an Holger Ortel von Horst W. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Ortel,

Habe eben erfahren,das Polizeibeamte und Feuerwehrbeamte in der Mehrzahl keine Krankenversicherung brauchen und das die Kosten der Bund/Land übernimmt.Können sie mir sagen,warum das so ist?Ich bin selbst Beamter im mittleren Dienst (Bundesbahn),habe eine 80% Kostenabdeckung durch die KVB,die ich bezahlen muss und eine Restkostenversicherung,die die restlichen 20 % abdeckt,auch kostenpflichtig.Des weiteren bezahle ich Praxisgebühr,Medikamentenzuzahlung und so einige Leistungen werden nicht mehr übernommen .Zu sagen,Polizeibeamte verdienten zu wenig ,das kann ich aus meiner Sicht ebenfalls nicht bestätigen,da ja nach der Polizeireform die meisten in den gehobenen Dienst gelangt sind (Gehaltstufe A9 und höher),warum eigentlich?Muessen Streifenpolizisten denn im gehobenen Dienst sein?Das hat früher der einfache und mittler Dienst gemacht.

Mit freundlichen Gruessen
Horst Willuweit

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Willuweit,

zu Ihrer Frage nach der Krankenversicherung für Polizeibeamte oder Feuerwehrbeamte kann ich Ihnen folgendes erläutern: Für bestimmte Beamtengruppen gibt es in Deutschland die freie Heilfürsorge. Die Kosten für die Krankenversorgung werden in diesem Fall vom Dienstherrn getragen. Zu den Personengruppen mit Anspruch auf Heilfürsorge zählen Polizeibeamte der Bundespolizei sowie Polizeibeamte der Länder. Es besteht für diese Personengruppe auch die Möglichkeit, sich unwiderruflich für eine Beihilferegelung zu entscheiden. Diese wird dann über den Dienstherr gewährt. Der Beihilfesatz hängt vom Bundesland ab, in dem man erwerbstätig ist sowie dem Familienstand. Selbstverständlich haben auch Polizeibeamte ähnlich wie Sie Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung und andere Leistungen aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Wer zur Bereitschaftspolizei gehört, beziehungsweise unterhalb der Einkommensgrenze der PVK liegt, wird Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Streifenpolizisten sind in der Regel nicht im gehobenen Dienst tätig, Aufstiegsmöglichkeiten gibt es für sie erst nach einer Reihe von Dienstjahren. Die Gehälter differieren in den einzelnen Bundesländern.
Die Frage, ob der Verdienst für Polizeibeamte zu hoch oder zu gering ist, hängt sicherlich vor allem von der eigenen Einschätzung und Sichtweise ab.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Ortel (MdB)