Frage an Holger Ortel von Carin F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Ortel,
seit der § 175 STGB im Jahr 1969 abgeschafft wurde, ist sexueller Missbrauch von Tieren grundsätzlich straffrei. Das Tierschutzgesetz greift erst, wenn dem Tier nachweislich schwere körperliche Schäden zugefügt wurden. Wie schwierig das zu beweisen ist, verdeutlicht der Fall eines Mannes, der 2010 in einer Gerichtsverhandlung wegen sexuellen Verkehrs mit seiner Hündin vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen wurde. (Fernsehbeitrag: http://www.youtube.com/watch?v=UA-uE8PZdPE/ ) Der Mann darf trotz seiner Neigung weiter legal Hunde halten.
Durch das Internet hat sich das Problem des Tiermissbrauchs erheblich verschärft. So gibt es diverse Foren, in denen sich Zoophile über ihre Praktiken ungehemmt austauschen. Es wurde sogar ein als gemeinnützig (!) anerkannter Verein gegründet, der nicht nur für gesellschaftliche Akzeptanz der Zoophilie wirbt sondern angeblich sogar dem Schutz der betroffenen Tiere dienen soll. ( http://www.zeta-ev.info/ )
Viele Fachleute sind sich einig, dass die derzeitige Gesetzeslage nicht ausreicht. Hier die Stellungnahmen der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz und der Landestierschutzbeauftragten in Hessen:
http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/stellungnahmen_tvt.htm
http://verschwiegenes-tierleid-online.de:8080/stellungnahmen_LTB_Madeleine_Martin.htm
Im Jahr 2009 legte der Bund gegen Missbrauch von Tieren dem BmELV und dem Bundesjustizministerim ein Rechtsgutachten vor, das ebenfalls den völlig unzureichenden Schutz der Tiere feststellt: http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=38
Dass die Bundesregierung bisher nichts unternommen hat, um den sexuellen Missbrauch von Tieren wieder unter Strafe zu stellen, kann ich mit meinem Rechtsempfinden nicht in Einklang bringen. Daher meine Frage: Welche Maßnahmen werden Sie oder Ihre Partei ergreifen, damit Tiere künftig juristisch wirksam vor sexuellen Übergriffen geschützt werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Carin Folkerts
Sehr geehrte Frau Folkerts,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage und Ihre engagierten Bemühungen zum Schutz der Tiere vor sexuellen Übergriffen. Meine Partei lehnt grundsätzlich gewaltsame sexuelle Übergriffe ab, gleichgültig, ob es sich dabei um Menschen oder Tiere handelt. Bei den Tierschutzgesetzen, die die SPD maßgeblich vorangetrieben hat, geht es schwerpunktmäßig um klare Richtlinien im Zusammenhang mit Tierhaltung, sowohl im Bereich der Landwirtschaft im Zusammenhang mit Massentierhaltung, als auch im privaten Bereich. Die SPD- Bundesfraktion setzt sich außerdem für einen sogenannten Tierschutz- TÜV ein und hat dazu bereits Anträge vorgelegt. Danach soll die Regierung die ”Voraussetzungen für ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Haltungssysteme für alle Nutztiere“ schaffen. Ein solches Verfahren solle sie auch für Betäubungseinrichtungen beim Schlachten sowie für Tiertransporte einführen. Möglicherweise ist der von Ihnen angesprochene Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Tieren noch nicht deutlich genug ins Blickfeld gerückt. Ich danke Ihnen deshalb nochmals für Ihre Hinweise und werde diesen Aspekt bei der Behandlung tierschutzrechtlicher Regelungen künftig mit bedenken.
Freundliche Grüße
Holger Ortel (MdB)