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Frage von Karlheinz B. •

Frage an Holger Krestel von Karlheinz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

In unserem Grundgesetz im Artikel 140 steht zwar :Es besteht keine Staatskirche.: Das bedeutet aber anscheinend nicht, das es eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche gibt.

Wird es nicht Zeit das, in anbetracht der sinkenden Mitgliederzahlen, diese Trennung allmählich vollzogen wird?

Da bis heute die beiden grossen Religionsgemeinschaften gegenüber kleineren Religionsgemeinschaften und sekularen Weltanschauungsgesellschaften bevorzugt werden, was wiederum dem GG wiederspricht, siehe

Art. 3: „Niemand darf wegen […] seiner […] religiösen […] Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“, Art. 33 „Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.“ sowie Art. 140 i.V.M. Art. 137 WRV „Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.“

wäre es da nicht an der Zeit, endlich die strickte Trennung von Staat und Kirche zu vollziehen.

Wie stehen Sie und ihre Partei zu diesen Thema?

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