Portrait von Holger Krestel
Holger Krestel
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Holger Krestel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jan-Peter H. •

Frage an Holger Krestel von Jan-Peter H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krestel

Als Bücher bin ich über das Ausmaß der Internet-Überwachung im Rahmen des Programms Tempora zutiefst erschreckt. Meiner Meinung nach brauchen wir dringend auf europäischer eine verfassungsrechtliche Klärung, wo die Grenzen der geheimdienstlichen Überwachung sind. Eine Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist für mich ein sinnvoller Schritt dies zu erreichen

Die lebhafte Diskussion auf SpiegelOnline und anderen Medien zur Ablehnung einer diesbezüglichen ePetition, zeigt dass viele Bürger ein großes Interesse an dieser Thematik haben.

Da Sie Mitglied des Petitionsausschusses sind, bitte ich Sie mir darzulegen, wie sie zur Ablehnung der diesbezüglichen Petition stehen und was die Gründe ihrer Haltung sieht.

Mit freundlichen Grüßen eines besorgten Bürgers
Jan-Peter Homann

Portrait von Holger Krestel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Homann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. September zur Internet-Überwachung im Rahmen des Programms Tempora und zur Behandlung des Themas durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Die Bundesregierung hat auf diplomatischen Weg angemessen und diskret auf die Internet-Überwachung durch den britischen Geheimdienst reagiert. Dies ist bedeutend besser geeignet als laute und effektheischende Maßnahmen, die eher zu einer Verhärtung des Problems führen können. Desweiteren verweise ich zu diesem Thema auf meine Antwort vom 19.8.2013 in diesem Forum.

Sie verweisen in Ihrer Frage vermutlich auf die Petition der Geschäftsführerin der Piratenpartei, Frau K. N., die eine Veröffentlichung einer Petition begehrt hatte. Als Mitglied des Petitionsausschusses kann ich Ihnen versichern, dass wir jede Petition eingehend prüfen. Auch eine Veröffentlichung der Petitionen wird in der Regel wohlwollend geprüft, es sei denn es liegen Gründe vor, die GEGEN eine sachliche Diskussion der Petition auf der Diskussionsplattform des Deutschen Bundestages sprechen. Bei der von Ihnen angesprochenen Petition war dies aus meiner und der Sicht der Mehrheit des Petitionsausschuss der Fall. Hier ging es wohl mehr um Stimmungsmache für die P-Partei.

Zu dem Zeitpunkt als die Veröffentlichung der Petition beantragt wurde, war die Rolle der einzelnen Geheimdienste sowie Art und Umfang der Überwachung noch nicht genügend durchleuchtet. Für eine sachliche Diskussion lagen nicht genügend Erkenntnisse vor. Da es sich um einen befreundeten Staat handelt, hatte der Petitionsausschuss in seiner Entscheidung auch diplomatische und außenpolitischen Erwägungen anzustellen. Zudem wurde eine weitere Eingabe der Petentin, die wenige Tage zuvor eingereicht worden war, auf der Seite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Dies war auch bei vielen anderen Petitionen, die zu diesem Thema eingereicht worden sind, der Fall. Der Vorwurf, der Bundestag entziehe sich der öffentlichen Diskussion zu diesem Thema ist daher falsch. Das Gegenteil ist der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Krestel