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Frage von Jan B. •

Frage an Hiltrud Lotze von Jan B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Lotze,
leider beeinflusst die rücksichtslose Vorgehensweise Ihrer Kollegin Brigitte Mertz im Neetzer Gemeinderat massiv das Wohlergehen von rd. 50 Haushalten in der Neetzer Milchberg-Siedlung. Wir sprachen bereits über dieses Thema. Ihre Kollegin gibt keine Ruhe, sondern betreibt – im Fraktionszwang mit der Neetzer SPD – massiv ihre persönlichen Interessen, sodass der von ihr initiierte Straßenausbau der Milchberg-Siedlung in greifbare Nähe rückt. Jetzt gerade hat die Gemeinde die Straßen umgewidmet und damit den Weg für den Straßenausbau frei gemacht. Die Beschlussfassung ist für Ende dieses Monats geplant – massive Kosten kämen dann auf uns alle zu, bei höchster Fragwürdigkeit des Projektes, denn die Straßen der Milchberg-Siedlung sind ausnahmslos Sackgassen.
Folgende Fragen habe ich dazu:
Die von der SPD-Mehrheit durchgesetzte Umwidmung ist lt. CDU „weder notwendig noch rechtens“ (Landeszeitung, 18. Dezember 2015).
Warum unterstützt Ihre Partei, die SPD, eine solche Power-Politik gegen die Bürgermehrheit (rund 50 von 54 Häusern in der Neetzer Milchberg-Siedlung lehnen den Straßenausbau schriftlich ab)?
Warum geht Ihre Partei das Risiko eines Rechtsstreites ein, der – wie auch der Straßenausbau – von Steuergeldern bzw. von uns Bürgern bezahlt werden muss?
Warum legt die Neetzer SPD-Fraktion – Sie sind über Ihren engen Kontakt zu Brigitte Mertz über alles informiert – uns Anwohnern nicht eine stichhaltige, wirtschaftlich untermauerte Begründung für den Straßenausbau vor?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Jan Bollwerk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bollwerk,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Straßenausbau in der Milchbergsiedlung in Neetze.

Anliegerstraßen wie am Milchberg sind in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde. Sie ist für den Erstausbau, die Erhaltung und die Verkehrssicherheit zuständig bzw. verantwortlich. Die Gemeinde hat im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Recht, solche Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu regeln. Das ist in der Niedersächsischen Kommunalverfassung eindeutig so festgelegt. Es liegt nicht in meiner Zuständigkeit als Bundestagsabgeordnete, mich in Beschlüsse des Gemeinderats einzumischen oder deren Überprüfung zu fordern. Das hat auch etwas mit Respekt gegenüber demokratisch legitimierten Gremien, wie hier dem Gemeinderat, zu tun.

Nichtsdestotrotz fühle ich mich als Bundestagsabgeordnete zuständig, wenn Bürgerinnen und Bürger um meine Unterstützung bitten. Ich habe deswegen mehrere Gespräche zu der Thematik geführt, unter anderem mit dem Neetzer Bürgermeister Heinz Hagemann.

Der Straßenausbau in der Milchbergsiedlung ist bereits seit zehn Jahren in Planung. Die Bereitstellung der Mittel für den Ausbau der Milchbergsiedlung hat der Gemeinderat Neetze mit seinen 13 Ratsmitgliedern einstimmig im Doppelhaushalt 2015/16 beschlossen. Herr Hagemann hat mir versichert, dass im Bauausschuss alle Alternativen zur jetzigen Ausbauplanung geprüft und begutachtet wurden. Die nun gewählte Variante ist einfach und relativ kostengünstig. Gleichwohl entstehen, wie von Ihnen kritisch angemerkt, Kosten, die auf die Anlieger umgelegt werden; das ist ein übliches Verfahren. Ein entscheidender Punkt ist in diesem Zusammenhang, dass die Gemeinde die Möglichkeit der Ratenzahlung für die Anwohnerinnen und Anwohner prüft.

Da Sie Brigitte Mertz ansprechen, möchte ich gerne auch dazu einige Worte sagen. Brigitte Mertz wohnt seit 27 Jahren in der Milchbergsiedlung und ist seit 15 Jahren Ratsmitglied in Neetze. Deswegen hat sie auch über den Haushalt und damit den Ausbau der Straßen mit abgestimmt. Eine solche Konstellation mag auf den Betrachter ungünstig wirken, unterliegt aber nicht Frau Mertz Verantwortung. Es liegt im Charakter der Zuständigkeit eines Gemeinderates, dass seine Mitglieder an Vorgängen in ihrem unmittelbaren Umfeld mitwirken, solange nicht das Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) berührt ist.

Gegen die Entscheidungen eines Rates können Sachargumente vorgetragen werden und ich spreche mich für eine breite Bürgerbeteiligung an solchen Vorhaben aus. Frau Mertz aber persönlich für die Entscheidung eines 13köpfigen Gremiums verantwortlich zu machen, das in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt wurde, finde ich nicht angemessen.

Ich kann verstehen, dass Sie ihr Anliegen möglichst breit streuen, um für Unterstützung zu werben. Als Bundestagsabgeordnete sind, wie schon ausgeführt, meine Möglichkeiten des Einwirkens begrenzt. In Gesprächen habe ich die Beteiligten auf das Problem aufmerksam gemacht. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich in den Prozess nicht direkt eingreifen kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Hiltrud Lotze