Frage an Hildegard Müller von Chrsitian G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Müller,
als Bundestagsabgeordnete aus meinem Wahlkreis habe ich eine Frage an Sie.
Ich sehe einen großen Denkfehler in der aktuellen Diskussion zur Unschuldsvermutung. Meine simple Frage:
Wie kann im Zusammenhang mit Gefahrenabwehr überhaupt die Rede von Schuld sein? Bei einer eventuellen Tat, die noch nicht passiert ist, kann es weder einen Schuldigen noch einen Unschuldigen geben.
Von daher ist der Gedanke, bei der Gefahrenabwehr von einer Unschuldsvermutung abzusehen nicht nur völlig absurd, sondern auch eine Gefahr für die Trennung von Exekutive und Judikative, schließlich hieße dass, das Polizisten bei möglicher (!) Gefahr im Verzug jemanden schuldig sprechen müssen - tragischen "Unfällen" wie dem des Jean Charles de Menezes vor fast zwei Jahren wären hier Tür und Tor geöffnet.
Wie ist ihre Meinung zu der Thematik?
Sehr geehrter Herr Gramsch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach Möglichkeit beantworte ich umgehend alle Anfragen, die mich aus meinem Düsseldorfer Wahlkreis oder von interessierten Bürgern erreichen, sofern diese den Geboten der Höflichkeit entsprechen und unter Nennung vollständiger Kontaktdaten erfolgen. Ich bevorzuge dafür allerdings die individuelle Kommunikation ohne weitere Zwischeninstanzen. Daher bitte ich, Anfragen direkt per E-Mail an mich zu stellen ( hildegard.mueller@bundestag.de ).
Falls Sie meine parlamentarische Arbeit verfolgen möchten und an direkten Informationen aus Berlin interessiert sind, lade ich Sie herzlich ein, meine Homepage zu besuchen. Dort können Sie auch meinen persönlichen in der Regel wöchentlich erscheinenden Newsletter abonnieren
Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Müller