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Hermann-Josef Scharf
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Frage von Martin B. •

Frage an Hermann-Josef Scharf von Martin B. bezüglich Umwelt

Lieber Hermann Scharf,

können Sie Auskünfte darüber geben, ob die Umweltprämie für Altwagen auch dann gezahlt wird, wenn ein Auto vorübergehend stillgelegt worden ist und später wieder zugelassen wurde? Insgesamt war mein Wagen mehr als ein Jahr auf mich zugelassen. Da ich mich allerdings bis März 2008 im Ausland befand, wurde mein Fahrzeug erst ab diesem Zeitpunkt wieder zugelassen (vorübergehende Stilllegung) und ist damit erst gut 10 Monate wieder auf meinen Namen zugelassen.

Vielen Dank!

Mit besten Grüßen

Martin Backes

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Backes,

nach allen eingeholten Informationen sehe ich keine Möglichkeit für Sie, schon jetzt in den „Genuss“ der Umweltprämie zu kommen. Wie auch auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angegeben, ist es zwingend notwendig, dass der Wagen für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf Ihren Namen zugelassen ist. Zitat: „Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.“ ( Quelle: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html ). Es spricht natürlich nichts dagegen, im März 2009 (also nach den vollen 12 Monaten) die Prämie zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf, MdB
Mitglied im Ausschuss für Gesundheit

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