Frage an Hermann-Josef Scharf von Uwe S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Scharf,
was gedenken sie hinsichtlich des deutlich zunehmenden Fluglärms im Landkreis St. Wendel zu tun? Es geht letztlich auch um die Gesundheit Ihrer Wähler, die hier permanent beeinträchtig wird.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Samland
Sehr geehrter Herr Samland,
als Oberthaler und als Politiker, an welchen Beschwerden über die Fluglärmbelästigung herangetragen werden, begleitet mich die Thematik schon eine ganze Weile. In meinen Augen ist dies eine sehr schwierige Thematik, da hier die berechtigten Wünsche der Bürger mit den Interessen der Bundeswehr und nicht zuletzt mit denen unserer alliierten Freunde in Einklang gebracht werden müssen.
Auf Bundesebene befinde ich mich in Bezug auf das Thema „Fluglärm im Saarland/Rheinland-Pfalz“ im Austausch mit dem Bundesminister der Verteidigung. Weiterhin unterstütze ich die Bemühungen unserer Landesregierung, des saarländischen Landtages und meines Heimatkreises in dieser Problematik. Der folgende Antrag des Landtages (Anlage 1) und die Resolution des Kreistages St. Wendel (Anlage 2) verdeutlichen die aktuellen Bemühungen. Die dort verabschiedeten Ansätze zeigen in die richtige Richtung und für diese Wege werde ich mich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Scharf, MdB
Anlage 1 - Antrag „Weniger Fluglärm über dem Saarland“ der CDU- , der SPD- und der FDP- Landtagsfraktion
Seit Beginn der 70er Jahre findet auch im Luftraum über dem Saarland militärischer Flugbetrieb statt. Der militärische Übungsflugbetrieb und der damit zusammenhängende Fluglärm verursachen allerdings erhebliche Belastungen für die saarländische, Bürgerinnen und Bürger. Über diese Lärmbelastungen wird verständlicherweise von Betroffenen vermehrt Klage Geführt. Der saarländische Landtag nimmt diese Beschwerden ernst. Weder der saarländische Landtag noch die saarländische Landesregierung haben jedoch in Fragen der Verteidigung und des Luftverkehrs nach dem Grundgesetz gesetzliche Befugnisse zur Beeinflussung oder gar Abschaffung militärischen Flugbetriebes über dem Saarland.
Die Landespolitik versucht trotzdem alles, den berechtigten Belangen der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger Geltung und Nachdruck zu verschaffen.
Daher begrüßt der saarländische Landtag alle bisherigen Maßnahmen der saarländischen Landesregierung, die zur Reduzierung der Lärmbelastung beigetragen haben. Dazu gehören insbesondere die erfolgreiche Initiative an den Bundesminister der Verteidigung zur Reduzierung des Flugesbetriebes in den Abendstuenden sowie die Einrichtung eines Bürgertelefons als Kontaktstelle für betroffene Bürgerinnen und Bürger beim Ministerium für Inneres und Sport. Auf eine erneute Initiative der Landesregierung hin hat der Bundesminister der Verteidigung zugesagt, die Situation zu überprüfen und nach Möglichkeiten weiterer Reduzierungen des Fluglärmes zu suchen.
Der Landtag des Saarlandes fordert die Landesregierung darüber hinaus auf:
• eine genaue Analyse der Fluglärmbelastung durch militärische und zivile Flugbewegungen im Saarland sowie der angrenzenden Regionen durchzuführen, um zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können.
• bei den zuständigen Stellen auf Bundesebene und den in Deutschland stationierten Streitkräften weiter einzufordern, die vom Fluglärm betroffene saarländische Bevölkerung spürbar zu entlasten;
• darauf zu drängen, dass die Anzahl der Flüge, die Flughöhe und der Zeitraum für die Flüge so gewählt werden, dass die Beeinträchtigungen auf ein Minimalmaß reduziert werden und Nachtflüge generell nicht gestattet sind;
• bei der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Information der Bevölkerung vor Ort insbesondere im Hinblick auf eine rechtzeitige Veröffentlichung der Flugpläne verstärkt wird, um so für mehr Transparenz zu sorgen;
• von den zuständigen Stellen überprüfen zu lassen, ob das Saarland im Vergleich mit anderen Übungsgebieten in Deutschland unverhältnismäßig hoch belastet ist und im Sinne einer gleichmäßigen Verteilung des militärischen Übungsflugbetriebes entlastet werden müsste.
Anlage 2 - Resolution des Kreistages zum Fluglärm im Landkreis St. Wendel
Der Landkreis St. Wendel und das nördliche Saarland liegen im Kernbereich einer militärischen Flugzone.
Der Kreistag des Landkreises St. Wendel stellt fest, dass sich die Konzentration des Fluglärms in unserer Region verstärkt hat. Darauf deuten auch zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hin. Auch das Luftwaffenamt hat bestätigt, dass es in unserer Region zu einem verstärkten Flugbetrieb gekommen ist, obgleich die Anzahl der Flüge statistisch gesehen, insgesamt rückläufig sei.
Gründe hierfür sind zum einen die Auflösung des reservierten Luftraumes in der Eifel (TRA Eifel) und die daraus resultierende stärkere Nutzung der über dem Nordsaarland gelegenen TRA Lauter sowie die Tatsache, dass Kampfflugzeuge häufig in kurzen Abständen gleiche Ziele anfliegen.
Der Kreistag begrüßt es ,dass es in dem Land gelungen ist, das Nachtflugverbot dahingehend zu verschärfen, dass in den Sommermonaten in der Regel nur noch bis 21:00 Uhr geflogen werden darf.
Insgesamt brachten unsere bisherigen Appelle und Maßnahmen jedoch nur eingeschränkten Erfolg.
Der Lärm schadet nicht nur der Gesundheit der Menschen im Landkreis und dem Wohnwert in unserer Region, sondern ist auch kontraproduktiv zum Bemühen des Kreises, die Region touristisch weiter zu entwickeln.
Es kann und darf nicht sein, dass auf dem Rücken der Menschen im St. Wendeler Land andere Regionen verschont bleiben.
In einem konstruktiven Gespräch zwischen Landrat und Vertretern des Luftwaffenamtes unter Beteiligung beider Fraktionen des Kreistages konnte in Erfahrung gebracht werden, dass im Gegensatz zu der statistischen Vergabe reservierter Lufträume (TRAs) sinnvolle und flexiblere Varianten der Flugraumnutzung existieren, die bereits aktuell in Norddeutschland erprobt werden und zu einer wesentlichen gerechteren Verteilung des Fluglärms führen.
Der Kreistag des Landkreises St. Wendel schließt sich der Resolution des Landtages an und fordert dementsprechend Bund und Land auf, in einem ersten Schritt dafür zu sorgen, dass es die reservierten Lufträume (TRAs) aufgegeben und flexiblere Zonen (MVPAs) geschaffen werden, um so für eine gerechtere Verteilung des unvermeidbaren Fluglärms insgesamt zu sorgen und dadurch eine Entlastung des nördlichen Saarlands herbeizuführen.