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Hermann-Josef Scharf
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Frage von Jan R. •

Frage an Hermann-Josef Scharf von Jan R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Scharf,

das Problem gestohlener Kundendatensätze geht durch die Medien und zerrt die Frage nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und all den Fragen, die damit verknüpft sind einmal mehr hervor.

Wie glauben Sie, dass man die Bürger vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen kann?

Warum werden unbescholtene Bürger wie Gesetzesbrecher behandelt (= erkennungsdienstlich erfasst, mit Kameras überwacht...) und nicht vor Übergriffen (z.B. unerwünschte und illegale Telefonwerbung, illegale Abbuchungen vom Konto etc.) wirksam geschützt?

In diesem Zusammenhang: welche konkreten Erfolge haben die Einschränkungen der persönlichen Freiheit der Bürger im "Kampf gegen den Terror" (oder auch sonst) gebracht? Was haben diese Maßnahmen gekostet?

Mit freunlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Reif,

wie Sie in Ihrem Einleitungssatz ausführen, handelt es sich bei den Kundensätzen um gestohlene Daten, also um ein Verbrechen. Solche kriminelle Energie wird an der einen oder anderen Stelle immer wieder auftreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in diesen Fällen und die Verantwortlichen werden – je nach Beweislage – zur Rechenschaft gezogen. Doch auch schon vorher kann präventiv ermittelt werden, aber genau dazu benötigt die Polizei Instrumente, welche Sie beispielsweise in Ihrer zweiten Frage kritisieren.

Wir leben in einem Rechtsstaat, der immer den Spagat zwischen den Freiheiten und dem Sicherheitsbedürfnis seiner Bürger meistern muss. Alle Überwachungsinstrumente unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Das „unbescholtene Bürger wie Gesetzesverbrecher behandelt werden“, davon kann keine Rede sein.

- Datenschutz und illegale Telefonwerbung
Der Gesetzgeber ist z.B. – um den zweiten Teil Ihrer zweiten Frage zu beantworten – in Bezug auf illegale Telefonwerbung tätig geworden. Diese Form von Anrufen ist gesetzlich verboten und Verbraucher können zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies ist natürlich mit viel Aufwand verbunden, deshalb wird es zukünftig erweiterte Regelungen geben. Der Anbieter, der gegen das Verbot von illegaler Telefonwerbung verstößt, muss in Zukunft mit Bußgeldern bis 50.000 Euro rechnen. Weiterhin wird den Bürgern ein umfangreiches Widerrufsrecht – sollte ein Vertrag in Folge eines Werbeanrufs abgeschlossen werden – an die Hand gegeben. Der Bürger ist in Sachen Datenschutz aber auch selbst gefragt. Wir sollten alle viel mehr darauf achten, Daten – z. B. im Internet – nicht inflationär weiterzugeben und der Datenweitergabe zu widersprechen, in dem die entsprechende Zeile im Kleingedruckten gestrichen wird.

- Anti-Terrorgesetzgebung
Meiner Meinung nach schützt die deutsche Anti-Terrorgesetzgebung (dritte Frage) die Bevölkerung und schränkt persönliche Freiheitsrechte nicht wesentlich ein. Natürlich könnte man anführen, dass strengere Kontrollen im Luftverkehr, biometrische Daten in Ausweispapieren oder die Überwachung von Geldströmen von möglichen Verdächtigen Eingriffe in Bürgerrechte sind, aber das ist meiner Meinung nach theoretischer Natur. Ich habe mich beispielsweise bisher durch strengere Kontrollen am Flughafen und durch die unerkannt mitfliegenden Sky Marshals der Bundespolizei sicherer und nicht verfolgt gefühlt. Für alle diese Regelungen wurde ein enger gesetzlicher Rahmen gesteckt und an diese Gesetze halten sich die Sicherheitsorgane des Staates.

Erfolge gab es in den zurückliegenden Jahren einige, z. B. die Festnahme von mutmaßlichen Unterstützern der Al-Quaida vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg, welche in Deutschland versucht haben, Ausrüstung für die Terrororganisationen zu beschaffen und Kämpfer zu rekrutieren, oder denken Sie an die sogenannte „Sauerland-Terrortruppe“, die eine Bombe für Anschläge in Deutschland bauen wollte. Diese Verbrecher gewähren zu lassen und auf die Anti-Terrorgesetze und die damit verbundenen Instrumente zu verzichten, halte ich für absolut fahrlässig.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf, MdB

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