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Hermann-Josef Scharf
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Frage von Holger M. •

Frage an Hermann-Josef Scharf von Holger M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Scharf,

sicherlich ist es zu begrüßen, dass das Fluglärmgesetz novelliert wird im Sinne eines bessern Schutzes der Menschen am Boden. Nur ist es für den militärischen Fluglärm ein zahnloser Tiger. Militärs (auch die US-Truppen, die hier über denkbar ungeeignetem Gebiet üben) dürfen so lange und so laut fliegen wie sie wollen. Es gibt keinerlei Lärmbeschränkungen, und alle anderen Beschränkungen haben einen eingebauten Weg sie zu umgehen. Flüge müssen bloß als "notwendig" deklariert werden.

Weiterhin berücksichtigt das Fluglärmgesetz egal in welcher Fassung nur den Fluglärm in unmittelbarer Umgebung von Flughäfen. Alleine die US-Airforce in der Übungszpne TRA LAUTER verseucht mit ihren Übungsflügen ein Gebiet, das deutlich über das gesamte Saarland hinaus geht! Die dort lebende Bevölkerung ist schutzlos.

Dass es gegen militärischen Fluglärm und besonders gegen militärischen Fluglärm von Ausländern, die weitaus besser geeignete Übungsgebiete zu Hause haben, keinen Schutz gibt, ist ein Skandal. Sowohl die Gesundheit der Bürger als auch die wirtschaftliche Entwicklung des Naturparks Saar-Hunsrück zählen nichts. Hauptsache, Ausländer können hier bequem Krieg spielen und von hier aus bequem Kriege führen.

Wie werden Sie den ca. 2 Millionen Bürgern im Saarland helfen, diesen unnötigen militärischen Lärm loszuwerden?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Marzen

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Sehr geehrter Herr Marzen,

Ihr Engagement in Bezug auf die Fluglärmproblematik im Saarland ist mir bekannt und ich finde es wichtig, dass sich Bürger bei wahrgenommenen Beeinträchtigungen für Veränderungen einsetzen.

Ich kann aber Ihrer indirekten Forderung nach einer kompletten Abschaffung von militärischen Übungsflügen – auch befreundeter Nationen – nicht zustimmen. Auf der einen Seite muss die Bevölkerung geschützt werden und auf der anderen Seite muss der Bundeswehr und unseren Verbündeten Übungsflüge gestattet werden. Wie bei vielen aufeinander treffenden Interessenlagen, müssen Kompromisse gefunden werden. Ich finde, die Anpassung des Fluglärmgesetzes ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt und die Auswirkungen sollten nicht vorab als „zahnlos“ abgekanzelt werden.

Über die Regelungen für militärische Flüge werde ich mich bei den zuständigen Stellen sachkundig machen. Auch wenn ich kein Verteidigungsexperte bin, muss ich Ihnen widersprechen, dass es keinerlei Einschränkungen für militärische Flüge gibt. Wie ich schon in meiner bisherigen Antwort zu diesem Thema angeführt habe, kann ich Ihnen dazu raten, die zuständigen Behörden über Ihre Erfahrungen zu informieren und damit dafür zu sorgen, dass das vorhandene Gesetz zum Schutz vor Fluglärm auch weiterhin an den Bedürfnissen der Bürger – in Abstimmung mit den betroffenen Flugplätzen – angepasst bzw. aktualisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf, MdB

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