Portrait von Hermann-Josef Scharf
Hermann-Josef Scharf
CDU
0 %
/ 1 Fragen beantwortet
Frage von Patrick F. •

Frage an Hermann-Josef Scharf von Patrick F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Scharf,

Ihre Antwort an Herrn Marzen habe ich mit großem Interesse gelesen, und ich muss Ihnen als Auch-Saarländer, der in St. Wendel arbeitet und in Bexbach wohnt, leider sagen, dass mich Ihre Argumentation keinesfalls zufrieden stellt.

Im novellierten Fluglärmgesetz, welches übrigens von Interessenvertretern der Fraport AG entscheidend mitgestaltet wurde, findet sich keine einzige echte Schutzmaßnahme wieder, wie sie von der Bevölkerung in zahlreichen Petitionen gefordert wurde. Die Bevölkerung im Saarland ist dem unerträglichen und nutzlosen Fluglärm weiterhin schutzlos ausgeliefert. Ein kompletter Verzicht auf militärischen Flugbetrieb werden wir wohl in der Tat nicht erleben, dafür bringen sich Menschen wohl viel zu gerne gegenseitig um. Wir sollten es aber in absehbarer Zeit erleben, dass eine so dicht besiedelte Region wie das Saarland nicht mehr jeden stundenlang dem Fluglärm aller möglicher NATO-Partner, allen voran die USAFE-Geschwader aus Spangdahlem, ausgeliefert ist. Hinzu kommt die Lärm- und Abgasbelastung durch die Ramstein-Airbase, von der ein eheblicher Teil des Saarlandes mit betroffen ist. In der betroffenen Region leben ca. 2 Millionen Menschen, die endlich einen wirksamen Schutz gegen den Lärmterror brauchen. Die ersten Menschen sind schon wegen des Fluglärms in andere Bundesländer weggezogen, fragen sie mal im saarländischen Innenministerium nach. Gerade das können wir in einer Zeit der Abwanderung nun gar nicht gebrauchen. Genau so wenig, wie ein dauerdröhnendes Lärmreservat über unseren Köpfen, das nur gut für ausländisches Militär ist, nicht aber für uns Menschen, die darin leben, arbeiten und ebenfalls ein Recht auf eine (er)lebenswerte Umwelt haben.

Was werden sie künftig unternehmen, um dieses Problem zu lösen?

Mit freundlichem Gruß

Patrick Fey

Portrait von Hermann-Josef Scharf
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fey,

ich kann Ihre Kritik an der Novellierung des Fluglärmgesetzes nicht nachvollziehen. Die Große Koalition hat ein 35 Jahre altes Gesetz auf Basis neuster wissenschaftlicher Erkenntnisse der Lärmforschung novelliert. Ich denke, dass dieses Gesetz ein Erfolg ist. Vor dem in Kraft treten eines Gesetzes über die Wirksamkeit dieser Regelungen zu urteilen, stellt für mich keine sachliche Argumentation dar. Es wird sicherlich nicht wieder 35 Jahre dauern, bis die Regelungen des aktuellen Gesetzes an neue Erkenntnisse angepasst werden. Ich plädiere dafür, die Wirksamkeit der neuen Regelungen zu beobachten und mit genügend Zeitabstand zu beurteilen.

Die Lärmgrenzwerte für Flugplätze werden im Vergleich zu den Werten des alten Gesetzes von 1971 deutlich abgesenkt. Diese liegen jetzt wesentlich unter den Orientierungswerten für den Schallschutz anderer Verkehrsträger. Die bislang vorgeschriebene Lärmschutzzone wird auf zwei Tag- und eine Nachtschutzzone ausgeweitet. Weiter wird eine Außenwohnbereichsentschädigung für Anwohner von Flugplätzen neu eingeführt. Auch wird eine Verschärfung des Berechnungsverfahrens gegenüber der bisher vorgeschriebenen Berücksichtigung der Realverteilung festgelegt. Das neue Fluglärmgesetz berücksichtigt zudem die Schallschutzwerte, die sich in der Gerichtspraxis der vergangenen Jahre im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren durchgesetzt haben.

Die Koalitionsfraktionen haben in den Verhandlungen der vergangenen Monate erreicht, dass der im Februar 2006 eingebrachte Gesetzentwurf in einer ganzen Reihe von Punkten noch zu Gunsten der Lärmbetroffenen verändert wurde: So wurden das Wesentlichkeitskriterium für den Ausbaufall am Rande der Nachtschutz- bzw. Tagschutzzone 1 auf 2 dB herabgesetzt; der Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes auf alle Flughäfen mit Linien- und Pauschalreiseverkehr ausgeweitet; die Siedlungsentwicklung in den Lärmschutzzonen auf ein vernünftiges Maß begrenzt; die Erstattungsverfahren für Lärmschutzaufwendungen der Lärmbetroffenen vereinfacht und verkürzt; der Bestand von freiwilligen Vereinbarungen zum Lärmschutz gesichert; die Schallschutzwerte definitiv als Grenzwerte festgeschrieben; grundsätzlich die dreifache Standartabweichung bei der Berechnung von Lärmschutzzonen vorgeschrieben, und abgesichert, dass bei Genehmigungen insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen auch aktive Schallschutzmaßnahmen mit abgewogen werden müssen. Durch die Einführung der Pegelwerte als echte Grenzwerte sind die zeit- und nervenaufreibenden lärmmedizinischen Gutachten im Rahmen von luftrechtlichen Zulassungsverfahren nicht mehr erforderlich. Andererseits können lärmmedizinische Gutachten, die sich speziellen Problemen widmen, auch weiterhin in solche Verfahren eingeführt werden.

Das verabschiedete Gesetz trägt wesentlich zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm bei. Es erhöht die Rechtssicherheit im Rahmen von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren und gibt den Flughafenbetreibern Planungssicherheit.

Lassen Sie mich noch anmerken, dass im Gesetzgebungsverfahren alle betroffenen Parteien gehört werden. Gerade den Petitionen der Bürger wird von Seiten des Gesetzgebers eine hohe Aufmerksamkeit entgegengebracht. Doch genauso sind die Belange der Flughafenbetreiber oder auch des Militärs zu berücksichtigen. Der Einschätzung, dass die aktuellen gesetzlichen Regelungen maßgeblich durch Mitarbeiter der Fraport AG gestaltet wurden, kann ich mich nicht anschließen.

Wie schon Herrn Marzen, kann ich Ihnen raten, die zuständigen Behörden über Ihre Erfahrungen vor Ort zu informieren. Ich kann Ihnen versichern, dass die Anliegen der Bürger sehr ernst genommen werden und in die bürgerfreundliche Anpassung geltender Regelungen einfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf, MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hermann-Josef Scharf
Hermann-Josef Scharf
CDU