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Hermann-Josef Scharf
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Frage von Holger M. •

Frage an Hermann-Josef Scharf von Holger M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Das Saarland bildet mit der Westpfalz seit vielen Jahren ein Übungsgebiet, in dem seit Jahrzehnten ausländische (hauptsächlich US-amerikanische) und deutsche Kampfjets unter Höllengetöse ganzjährig von früh bis spät die Bevölkerung bei Kriegsspielen terrorisieren. Die Lärmwerte liegen jenseits von gut und böse und sind nur deshalb nicht strafbar, weil man geschickterweise keine Lärmgrenzwerte für militärischen Fluglärm in Gesetze und Vorschriften gegossen hat. Kinder weinen vor Schreck und Schmerz, wenn solch eine Mordmaschine über den Kinderwagen donnert, sie können weder mittags noch abends ihren Schlaf ungestört halten, die Erwachsenen werden ebenfalls krank, und der Tourismus in der Region wird sabotiert. Das Militär redet sich mit angeblichen Bündnisverpflichtungen und NATO-Verträgen heraus, sagt aber nicht, dass man diese kündigen und abändern kann. Die Politik (vor allem die rheinland-pfälzische Lokalpolitik) schwärmt mit unbelegten und weit übertriebenen Zahlen vom angeblichen Wirtschaftsfaktor US-Airforce. Ist Ihnen das bequeme Üben insbesondere ausländischer Militärs über unserer dicht besiedelten Heimat auch schützenswerter als die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger sowie der Wirtschaft der Region? Wenn nicht, was tun Sie für die Bürger in dieser Sache?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Marzen,

die Problematik des Fluglärms ist ein immer aktuelles Thema und natürlich aus Sicht der Betroffenen eine große Belastung.

Das bisher geltende Gesetz zum Schutz vor Fluglärm stammt aus dem Jahr 1971 und da es in der Zwischenzeit kaum angepasst wurde, kann es als veraltet eingestuft werden. Die Bundesregierung ist sich der Wichtigkeit dieser Thematik bewusst und hat am 2. Februar 2006 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Thema nach aktuellen Kenntnissen der Lärmforschung gerecht wird. Es wird dabei eindeutig auf den Mangel hingewiesen, dass die bisherigen Lärmschutzzonen – auch im militärischen Bereich – kaum über die Flugplätze hinausreichen und somit ein wirksamer Schutz der Bevölkerung nicht möglich ist.

Das Gesetz wurde am 14.12.2006 mit der Mehrheit der Stimmen der CDU/CSU und SPD angenommen. Die Regelungen versprechen Verbesserungen in mehreren Bereichen und können folgendermaßen zusammengefasst werden:

- die Verbesserung des Schutzes von Fluglärm in der Umgebung von größeren zivilen und militärischen Flugplätzen
- Ausweitung der Lärmschutzbereiche
- Einrichtung einer Nacht-Schutzzone
- Ansprüche der betroffenen Bürger auf passiven Schallschutz
- vorsorgende Konfliktvermeidung bei zukünftigen Siedlungsprojekten
- bessere Information der Bürger bei fluglärmrelevanten Entscheidungen.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass das aktuelle Maßnahmenpaket kontinuierlich angepasst werden muss, um einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor den Belastungen von Fluglärm zu ermöglichen.

Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, dass ein kompletter Verzicht auf militärische Flüge nicht in unserem Interesse sein kann. Sollten in Zukunft trotz der neuen Regelungen beträchtliche Störungen auftreten kann ich Ihnen dazu raten, die zuständigen Behörden über Ihre Erfahrungen zu informieren und damit dafür zu sorgen, dass das vorhandene Gesetz zum Schutz vor Fluglärm auch weiterhin an den Bedürfnissen der Bürger – in Abstimmung mit den betroffenen Flugplätzen – angepasst bzw. aktualisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann-Josef Scharf

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