Frage an Hermann-Josef Scharf von Tilo J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Scharf
Bitte setzen sie sich dafür ein, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht auf dem Scheiterhaufen der Medienhetze gegen Sportschützen und Jäger geopfert wird. Es geht- mehrfach statistisch belegt- von den legalen Waffen nur eine marginale, verschwindend geringe Gefährdung für die öffentliche Sicherheit aus. Auch vor dem Hintergrund der schrecklichen Morde von Winnenden darf unsere Gesellschaft dieses Grundrecht nicht über Bord werfen. Ich bin aktiver Sportschütze und war an diesem Tag geschockt und traurig über soviel Hass des Täters und ebenso über die offensichtliche Verantwortungslosigkeit seines Vaters. Eine sachliche an den Fakten orientierte öffentliche Diskussion über legal besessene Waffen der Sportschützen und Jäger muss jedoch ohne Vorverurteilung und Verdächtigung aller Legalwaffenbesitzer noch möglich sein. Ich bitte Sie auch einer neuerlichen Verschärfung des Waffenrechts nicht zuzustimmen. Wir haben in Deutschland bereits eines der strengsten Waffengesetze. Die Hürden zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Sportwaffe sind sehr hoch. Die Überprüfung der persönlichen Eignung der Zuverlässigkeit, Sachkunde und des Bedürfnisses durch Ämter, Behörden und Verbände gehören dazu. Bürger, die legal Waffen besitzen, dürfen nicht an den Pranger gestellt werden, schon gar nicht sollte man sie unter Generalverdacht stellen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie einer geplanten Verschärfung des Waffengesetzes mit den zurzeit in der Öffentlichkeit diskutierten Änderungen (unangemeldete Kontrollen, biometrische Sicherungen, Verbot von Paintballspielen etc.) gegenüber stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Tilo Jung
Sehr geehrter Herr Jung,
wie schon in der Antwort an Herrn Kubek geschildert, bin ich gegen ein Verbot von Paintballspielen und bin dahingehend auch froh, dass ein solches Verbot – wie von vom Kabinett in dieser Woche beschlossen – nicht umgesetzt wird. Um auch persönlich einen besseren Eindruck von dieser Sportart zu bekommen, werde ich mir eine solche Veranstaltung/Spiel einmal in Natura anschauen.
Alle weiteren Änderungen werde ich allerdings mittragen. Das Kabinett beschloss folgende Regelungen:
- bessere Kontrolle von Waffenbesitzern – Besitzer können nur unabhängig von einem Verdacht kontrolliert werden, wenn es begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung gibt,
- Gefängnisstrafen bei schweren Verstößen (dazu ist der Nachweis eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die Aufbewahrungspflicht von Waffen nötig) und
- mit großkalibrigen Waffen darf nicht mehr unter 18 Jahren geschossen werden.
Mit diesen Regelungen wollen wir vor allen Dingen verhindern, dass Jugendliche „leicht“ an Waffen kommen. Vergessen Sie nicht, dass der 17-jährige Täter von Winnenden mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst tötete. Die Schusswaffe gehörte dem Vater des Täters, der diese als Sportschütze legal besaß, jedoch nicht in dem vorgeschriebenen Waffenschrank sondern im Nachttisch aufbewahrte. Der Täter konnte also jederzeit auf die Waffe zugreifen.
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass die Verschärfung des Waffenrechts kein Allheilmittel ist, um zukünftig Amokläufe a la Winnenden auszuschließen, doch gar nichts zu tun, wäre der falsche Weg. Die jetzt vom Kabinett gebilligten Regelungen halte ich für maßvoll.
Viele Menschen werden diese Regelungen für nicht weit genug gehend einschätzen und viele Sportschützen oder Jäger für überzogen halten. Als Abgeordneter befinde ich mich mit meinen Kollegen in der Zwickmühle, beide Seiten – denn jede Seite hat gute und schlüssige Argumente – einzubinden. Das spiegelt sich meiner Meinung nach in den oben aufgezeigten Schritten wider und deshalb werde ich zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Scharf, MdB