Frage an Hermann Imhof von Gerhard H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Imhof,
Mit Schrecken verfolge ich den Fall des in die Psychatrie eingewiesenen Herrn Mollath, der ja aus Nürnberg stammt.
Ich sage ihnen ehrlich, ich habe Angst. Wie kann die Unabhängigkeit der Justiz in Bayern garantiert werden? Wie kann sichergestellt werden, dass nicht Anzeigen gegen einflussreiche Personen einfach im Sand verlaufen und die Anzeigenden in die Psychatrie wandern?
Was können sie tun?
Vielen Dank und beste Grüße
Gerhard Hindemith
Sehr geehrter Herr Hindemith,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie äußern die Sorge, dass die Unabhängigkeit der Bayerischen Gerichte nicht gewährleistet sei und dass Menschen, die Anzeige gegen einflussreiche Personen erstatten, in die Psychiatrie abgeschoben werden. Diese Sorge ist unbegründet. Herr Mollath wurde in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, weil er nach Überzeugung des zuständigen Gerichts seine Ehefrau brutal misshandelt hat, er an einer wahnhaften Störung leidet und er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Herr Mollath hat beispielsweise an den Autos völlig unbeteiligter Personen die Reifen auf eine Art und Weise aufgeschlitzt, die nicht auf den ersten Blick erkannt werden konnte und dadurch eine Vielzahl von Menschen erheblich gefährdet. Seine Unterbringung wurde am 04.12.2008, 03.05.2010, 26.08.2011 und zuletzt am 27.09.2012 durch unabhängige Gerichte bestätigt. Diesen Entscheidungen liegen die Gutachten von anerkannten und erfahrenen forensischen Psychiatern zugrunde, u.a. Professor Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts der Forensischen Psychiatrie der Charité in Berlin und Professor Friedemann Pfäfflin von der Universitätsklinik Ulm. Ministerpräsident Seehofer hat die Justiz gebeten, den Fall noch einmal eingehend zu prüfen. Inzwischen hat die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angekündigt, einen neuen Gutachter heranzuziehen.
Nach der Anzeige von Herrn Mollath wegen Schwarzgeldverschiebungen wurden keine Ermittlungen eingeleitet, weil es laut Staatsanwaltschaft keine konkreten Hinweise gab, die den Verdacht einer Straftat begründet hätten. Nach § 152 Abs. 2 StPO ist ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren nur dann einzuleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Die bayerische Justiz hat in der Vergangenheit mit einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren gezeigt, dass sie jedem begründeten Anfangsverdacht, auch gegen wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, entschlossen nachgeht, ganz egal ob es sich um Siemens, MAN oder die Deutsche Bank handelt. Der Bayerische Landtag wird die Justizministerin nichtsdestotrotz noch einmal zu dem Fall befragen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Hubert Hiecke
Abgeordnetenbüro Hermann Imhof, MdL