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Hermann Imhof
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Frage von Poul E. •

Frage an Hermann Imhof von Poul E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Imhof,

mir fiel gerade auf, dass die Frage von Hr. Potschka seit nahezu drei Jahren nicht beantwortet wurde. Dies ist mehr als verwunderlich, tangiert sie doch nicht nur die Thematik der Verwendung von Steuergeldern, sondern insbesondere auch das Vertrauen in Politiker die deren Verwendungszweck bestimmen, steuern und kontrollieren.

In Verbindung mit Politikverdrossenheit der Bürger werden als Gründe immer wieder genannt: Lobbypolitik, sichern von lukrativen Pöstchen in der Privatwirtschaft nach Beendigung der politischen Laufbahn, Spezl-geschäfte u.s.w. - gerade auf den Alpe-Adria Skandal scheint dies zu zutreffen.
Meine Frage deshalb: Nehmen Sie irgendwann noch einmal Stellung zu diesem Thema bzw. den Fragen von Hr. Potschka?

mit freundlichen Grüßen

Poul Erh

P.S. Das Hin- und Her beim sogenannten Nichtraucherschutzgesetz bot für viele Personen eine Plattform um sich zu produzieren und vermeintlich zu profilieren. Letztendlich war es aber nur ein wunderbarer Nebenschauplatz um von wirklich wichtigen Themen in diesem unserem Land abzulenken.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Potschka,sehr geehrter Herr Erh, 

die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag kann für sich in Anspruch nehmen, die Aufklärungsarbeit zu den fraglichen Geschäften der Landesbank unvoreingenommen und ohne Ansehen von Personen vorangetrieben zu haben. Von Anfang an hat die CSU-Fraktion auf einen straffen Zeitplan gedrängt, ist in dem eingesetzten Untersuchungsausschuss jedem Beweisantrag der Opposition nachgekommen und hat selbst wichtige Beweiserhebungen angestoßen. In den Sitzungen des Untersuchungsausschusses selbst hat die CSU-Fraktion das gesamte ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium bis hin zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes und der Androhung von Ordnungshaft ausgenutzt, um den Sachverhalt aufzuklären.

Mittlerweile hat der Ausschuss seine Arbeit beendet. Es ist eindeutig zu Tage getreten, dass der Schwerpunkt der Pflichtverletzungen beim ehemaligen Vorstand der BayernLB liegt. Der Kauf der HGAA war zunächst eine Entscheidung dieses Gremiums der Bank. Klar ist, dass diese Entscheidung nicht ausreichend vorbereitet war und dass bei der praktischen Umsetzung des Kaufs nicht die bei derartigen Unternehmenskäufen erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt wurde, was jedoch gerade von den Mitgliedern des Verwaltungsrats erwartet worden war und auch hatte erwartet werden dürfen. Die Ermächtigung des Verwaltungsrats zum Kauf wurde vom Vorstand ebenfalls nicht ordnungsgemäß herbeigeführt. Dem Untersuchungsausschuss liegen deutliche Beweise vor, dass der Verwaltungsrat vom Vorstand nicht ausreichend informiert worden ist. Der Verwaltungsrat wiederum hat dem Vorstand zu sehr, gleichwohl nicht blind vertraut.

Inwieweit die Verkäuferseite in Österreich der Vorwurf unredlichen Handelns trifft - wofür dem Untersuchungsausschuss deutliche Hinweise vorliegen -, wird durch die zuständigen Stellen, insbesondere die beteiligten Staatsanwaltschaften, noch zu klären sein. Den Aufklärungsmöglichkeiten eines Untersuchungsausschusses sind insoweit durch die geltende Rechtslage Grenzen gesetzt, da die diesbezüglichen Ermittlungen im Ausland erfolgen müssten.  

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Hubert Hiecke

Abgeordnetenbüro Hermann Imhof