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Hermann Behrendt
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Hermann Behrendt von Wolfgang B. bezüglich Finanzen

Guten Abend Herr D. Behrendt,

in Ihrem Internetprofil geben Sie zum Thema Forderungen der AFD u.a. an, dass Sie die direkte Offenlegung aller Spenden favorisieren, die 10.000 EUR übersteigen. Hand auf`s Herz: Die AFD hat nun offiziell erfreut festgestellt, mehr als 400.000 EUR Spendengelder in nur zwei Tage erhalten zu haben.
Dies zwar äußerst bemerkenswert, verleitet mich natürlich dazu, nun gezielt bei Ihnen nachzufragen, wann, respektive ob, Sie mitteilen möchten, wer denn da über 10.000 EUR gespendet hat?

Es grüßt Sie freundlichst aus der Vitusstadt

Wolfgang Behle

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Antwort von
AfD

Bereits nach der bestehenden Rechtslage muß gemäß § 25 Abs. 3 des Parteiengesetzes jede Spende über € 10.000 im Rechenschaftsbericht mit Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders veröffentlicht werden. Das wird selbstverständlich auch im zukünftigen Bericht der AfD geschehen. Darüber hinaus setze ich mich für weitergehende Transparenzvorschriften ein. Erst ab € 50.000 muß zur Zeit eine Spende unverzüglich dem Präsidenten des Bundestages gemeldet werden. Diese Grenze könnte man beispielsweise herabsetzen.

Hermann Behrendt