Frage an Hermann Behrendt von Gerd Richard B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Behrendt,
ich finde die Tatsache, dass in Deutschland mit zweierlei Recht beurteilt wird, unerträglich. Ich meine das Kirchenrecht für Angestellte in kirchlichen Institutionen, die gekündigt werden, wenn sie als Geschiedene sich wieder verheiraten, und vieles andere mehr. Ich will als jemand, der nicht einer Kirche angehört, keine Steuern an kirchliche Einrichtungen bezahlen, die den Grossteil der Bezüge vom Staat bekommen, aber ein eigenes Recht beanspruchen.
Wie stehen Sie dazu?
Gerd Richard Bernardy
Wer einen Arbeitsplatz in einer kirchlichen Institution antritt, weiß, dass er sich besonderen Bedingungen unterwirft, die sich aus dem Bekenntnis ergeben.
Ich habe kein Problem damit, dass öffentliche Gelder an die caritativen Einrichtungen der Kirchen gehen. Wenn diese Aufgaben nicht von den Kirchen wahrgenommen werden würden, dann müßte es der Staat selber tun und vermutlich mehr dafür aufwenden.
Hermann Behrendt