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Herbert Wollmann
SPD
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Frage von Gisela W. •

Maske für kurze Zeit im Supermarkt ist ein sehr kleiner Grundrechtseingriff (polemisch: Frauen müssen immer Slip & BH tragen). Warum nehmen Sie dann dieses effiziente Mittel zum Infektionsschutz weg?

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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich trotz des polemischen Vergleiches einzuordnen weiß.

Das Infektionsschutzgesetz (IfsG) wäre an diesem Wochenende ausgelaufen. Es war demnach erforderlich ein neues IfsG zu beschließen. Das neue IfsG verfolgt einen anderen Ansatz, als das Bisherige. Während das bisherige Gesetz eine Vielzahl von Maßnahmen bundesweit anordnete, stellt das neue Gesetz eine Art "Werkzeugkoffer" für die Gebietskörperschaften (= Länder, Kommunen, Städte und Gemeinden) zur Verfügung.

Der Werkzeugkoffer beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die z. B. durch Verordnung festgelegt werden können. Mit diesem Werkzeugkoffer sollen die Gebietskörperschaften auf lokale dynamische Infektionsgeschehen reagieren.

Es soll nur dort eingegriffen werden, wo das lokale Gesundheitssystem (z.B. Krankenhäuser, Gesundheitsämter) aufgrund hoher Infektionszahlen zu überlasten droht.

Ich persönlich bin für das Tragen einer Masken, nicht nur im Einzelhandel sondern immer dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und in geschlossenen Räumen.  Ich habe dem IfsG trotzdem zugestimmt und dazu eine persönliche Erklärung (PE) abgegeben.

Die PE habe ich Ihnen hier eingefügt:

Erklärung nach §31 GO BT:

zum Abstimmungsverhalten am 18. März 2022 zum Tagesordnungspunkt 21 zur Abstimmung über

a)           SPD, Grüne und FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 20/958)

b)           SPD, Grüne und FDP-Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetztes und weiterer Regelungen (BT-Drs. 20/959)

c)            BE und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zur Verordnung der Bundesregierung „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung“ (BT-Drs. 20/952)

d)           BE und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Antrag CDU/CSU „Einkommens-ausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“ (BT-Drs. 20/1007)

e)           Antrag CDU/CSU „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ (BT-Drs. 20/1014)

und weitere Zusatzpunkte

Die Pandemie entwickelt sich mit Rekord-Inzidenzen dynamisch und weist einen anhaltenden Aufwärtstrend auf. Deutschland verzeichnet in dieser Woche erstmals die höchsten Infektionszahlen innerhalb Europas.

Diese Infektionslage macht es für mich dringend notwendig, Infektionsschutzmaßnahmen weiterzuführen. Ohne gesetzgeberisches Handeln wären die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen zum 20.03.2022 automatisch ausgelaufen. Es wäre aus meiner Sicht sachgerecht gewesen, diese Maßnahmen zu verlängern, um die Kontinuität in der Pandemiebekämpfung sicherzustellen. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Expert:innenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Die Sachverständigen der Öffentlichen Anhörung vom 14.03.2022 zum vorliegenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag haben davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (z.B. in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Maske-Tragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar.

Diesen Erkenntnissen hätten wir als SPD-Bundestagsfraktion gern vollumfänglich im Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen.

Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen (z.B. in Pflegeeinrichtungen oder in Arztpraxen) verständigen. Darüber hinaus konnten wir jedoch sicherstellen, dass den Ländern mit der Hot-Spot-Regelung weiterhin ermöglicht wird, einem dynamischen Infektionsgeschehen gezielt zu begegnen. So kann ein Landtag bei Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage von dieser Regelung Gebrauch machen und strengere Maßnahmen wie weitergehende Maskenpflichten, ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie 3G- und 2G-Zugangsbeschränkungen anordnen.

Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zur Verfügung. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaftskraft unseres Landes.

Aus diesem Grund stimme ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu und gehe davon aus, dass die Länder bei Bedarf vollumfänglich von den Hot-Spot-Regelungen Gebrauch machen werden. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.

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