Frage an Herbert Behrens von Birgit L. bezüglich Finanzen
Wie soll der Familiennachzug von den Flüchtlingen der nach der Bundestagswahl einsetzt bezahlt werden?
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Um diese Frage nach den Kosten des Familiennachzugs beantworten zu können, müssen die Fakten zunächst in einen Kontext gestellt werden.
Die Familie ist ein im Art. 6 des Grundgesetzes geschütztes Gut und ist und stellt ein verbrieftes Menschenrecht dar. Der Familiennachzug muss eine dementsprechend hohe Bedeutung haben, denn konkret geht es hier um geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne ihre nächsten Verwandten in einem für sie fremden Land leben müssen, oder um Familien, die durch Krieg und Flucht zerrissen worden sind.
Die mit dem Asylpaket II beschlossene zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte hat großes Leid über die Betroffenen gebracht.
Menschenrechte und Rechte im Allgemeinen kosten etwas – und so wird auch der Familiennachzug zunächst etwas kosten. Genug Geld dafür ist da. Es ist eine Frage der Verteilung des Wohlstandes. Während Besserverdienende mit immer neuen Steuergeschenken begünstigt werden, ist der Bevölkerungsdurchschnitt einer immer höheren finanziellen Belastung ausgesetzt. Das hat aber eben nichts mit Familiennachzug sondern mit einer ungerechten Steuerpolitik zu tun.
Nicht die Widereinsetzung des Familiennachzugs ist fragwürdig, sondern aus meiner und der Sicht meiner Partei dessen inhumane Aussetzung. Wenn man aufrechnen will, dann muss in die Rechnung miteinbezogen werden, dass die deutsche Wirtschaft bisher an der Schaffung von Fluchtgründen durch Waffenexporte, Ressourcenraubbau und die Zerstörung der Lebensgrundlage vieler Menschen durch den Klimawandel kräftig verdient hat.
Leider gibt es viele Menschen, die Flüchtlinge vor allem als finanzielle Belastung sehen, das ist für mich zu kurz gedacht. Wirtschaft und Politik sind sich einig, dass die deutsche Gesellschaft auch auf Einwanderung angewiesen ist – schon um die wirtschaftliche Entwicklung zu befördern, Renten und die Kinderversorgung abzusichern.
Die Aussetzung des Familiennachzugs allerdings stellt ein massives Integrationshindernis dar, das die Betroffenen zermürbt und ihre Teilnahme am Arbeitsleben behindert.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Behrens