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Frage von Udo S. •

Frage an Herbert Behrens von Udo S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Jürgen Behrens,

Ist eine nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min. 1 max. 2 Fahrer verfügen? Vor Jahren wurde eine Pflicht für Standheizungen eingeführt, das wir Fahrer im Winter nicht im LKW erfrieren, aber in einer Kabine mit Saunaähnlichen Temperaturen im Sommer übernachten müssen wir immer noch! Von einem erholsamen Schlaf (siehe Begründung) kann hier nicht die Rede sein.

Solche Vorschriften gibt es bereits u.a. in Spanien und Italien. Die nationalen Gesetze schreiben vor, dass die Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 während der Zeiten der Mittagshitze nur dann anerkannt werden können, wenn das Fahrzeug über eine Standklimaanlage verfügt.

Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten Verordnung unbedingt eingehalten werden, da im Übernachtungsverkehr Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu ca. 40 Tonnen eingesetzt werden, die zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration gefahren werden dürfen. Da jedoch viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich.

Es macht auch wenig Sinn, dass wir LKW-Fahrer stundenlang unsere Motor laufen lassen müssen, um die Klimaanlage nutzen zu können, da keine Standklimaanlage vorhanden ist.

Ein solches Gesetz zur Verpflichtung einer Nachrüstung mit Standklimaanlagen für LKW im Übernachtungsverkehr wäre konsequentes Handeln, da besser ausgeruhte LKW-Fahrer ohne Zweifel weniger schwere Unfälle verusachen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Skoppeck

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