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Herbert Behrens
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Frage von Freimut K. •

Frage an Herbert Behrens von Freimut K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Behrens,

die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg fordert, dass Selbstständige nach zwei Jahren ALG-2-Bezug ihren Geschäftsbetrieb einstellen sollen. «Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, soll die Selbstständigkeit abgemeldet werden», heißt es in dem internen Papier.

https://de.nachrichten.yahoo.com/bundesagentur-h-hartz-iv-h-rden-f-r-064849389.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/hartz-iv-fuer-selbstaendige-soll-schwerer-werden-12901244.html

1. Ist es mit dem Grundgesetz (Stichwort Berufsfreiheit) und den Prinzipen der Marktwirtschaft vereinbar, wenn ein Sachbearbeiter im Jobcenter ohne jegliche Branchenkenntnis darüber entscheidet, ob ein Geschäftsbetrieb weiterbestehen darf oder nicht?

2. Macht es Sinn, wenn Selbstständige für Finanzamt und Jobcenter jeweils eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung erstellen müssen?

3. Für Vollzeitbeschäftigte gibt es den Mindestlohn, für Selbstständige und Teilzeitbeschäftigte gibt es, abgesehen vom ALG 2, keine soziale Absicherung.
Wann wird dieser von vielen Bundesbürgern als soziale Ungerechtigkeit empfundene Missstand endlich im Deutschen Bundestag thematisiert?

Mit freundlichen Grüßen
Freimut Kahrs

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kahrs,

mit den bestehenden Instrumenten unter dem Hartz-IV-Regime können wir die von Ihnen beschriebenen Fälle nicht lösen. Unsere Antwort auf ungerechtfertigte Bevormundung und Drangsalierung von Hartz-IV-BezieherInnen ist die Umsetzung einer sanktionsfreien Mindestsicherung. Sanktionsfrei heißt, niemand darf gezwungen werden, eine behördliche Entscheidung gegen seinen Willen zu akzeptieren. Das umfasst auch die Entscheidung, ob jemand selbstständig sein will oder nicht.
Die steuerliche Behandlung ist dabei eine andere Frage. Wenn beispielsweise Vorsteuerabzug genutzt werden soll, dann bin ich schon der Meinung, dass dem ein Einkommen gegenüberstehen sollte. Der getrennte Nachweis gegenüber zwei Behörden ist dabei lästig, aber die Alternative wäre der Datenabgleich zwischen den Behörden. Damit habe ich ein Problem.
Für meine Fraktion steht die soziale Gerechtigkeit neben der Friedensfrage im Mittelpunkt unserer Politik. Unsere Fraktion ist es, die diese Themen auf die Tagesordnung setzen. Schauen Sie gerne in unsere Anträge unter http://www.linksfraktion.de oder besuchen sie mich in meinem Wahlkreisbüro in Osterholz-Scharmbeck.

Mit freundlichem Gruß
Herbert Behrens