Wie sollen berufliche Abschlüsse gleichartig- unabhängig vom Bildungstzräger- in der neuen Bundeslaufbahnverordnung berücksichtigt werden
Gleichartigkei" der beruflichen Bildung
Sehr geehrte Herr Schmidt,
letztendlicher Bildungsmaßstab ist die Zuordnung im Bundeslaufbahngesetz (BLV), und die Beamtengesetze sind unabhängig von den Hochschulgesetzen.
Daher bietet die Novellierung der BLV die Möglichkeit einer neuen grundlegenden objektiven Bildungsbewertung, unabhängig vom Bildungsträger.
Im Hochschulsystem wird jeder Lernfortschritt mit ECTS-CP bewertet. Die berufliche Bildung ist jedoch pauschal auf die Abschlüsse lt. ISCED 655 (SgTechniker/Meister über 880 Std. gedeckelt.
Unberücksichtigt sind jedoch faktische beruflich-schulische Abschlüsse mit der Zugangsvoraussetzung ISCED 655:
- Nds, NRW: 12 monatiger Betriebsführer Oberklasse Bergschule zum Ingenieur (Ing.) lt. IngG.

Guten Tag Herr S.
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Berücksichtigung beruflicher Abschlüsse in der neuen Bundeslaufbahnverordnung (BLV). Ich versuche gerne eine Einschätzung dazu abzugeben, ohne "Experte" auf diesem Feld zu sein.
Die CDU steht für eine Stärkung der beruflichen Bildung und eine bessere Anerkennung ihrer Gleichwertigkeit mit akademischen Abschlüssen.
Die Novellierung der BLV bietet somit eine Chance, eine objektive und transparente Bildungsbewertung einzuführen, die sich nicht allein an der Institution des Bildungsträgers, sondern an den erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen orientiert. Hierbei muss sichergestellt werden, dass berufliche Abschlüsse mit vergleichbarem Anspruchsniveau – unabhängig vom Bildungsträger – in der Laufbahnbewertung angemessen berücksichtigt werden.
Ich sehe es als sinnvoll an, berufliche Bildungsabschlüsse differenzierter zu bewerten, um auch faktische Gleichwertigkeiten abzubilden. Die starre Deckelung beruflicher Abschlüsse auf ISCED 655 ohne Berücksichtigung weiterer Qualifikationen ist eine Schwäche im bestehenden System.
Ein möglicher Ansatz wäre, die Systematik der Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) oder der ECTS-Punkte stärker in die Bewertung einzubeziehen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen akademischer und beruflicher Bildung zu verbessern. Eine Anrechnung individueller Lernleistungen könnte dazu beitragen, die Durchlässigkeit zwischen Bildungswegen zu erhöhen und berufliche Bildung insgesamt attraktiver zu gestalten.
Wir setzen uns dafür ein, dass die anstehende Reform der BLV die Gleichwertigkeit der Bildungswege stärkt und den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt gerecht wird.
Viele Grüße, Henri Schmidt