Wie stehen Sie und Ihre Partei zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum; ist sie nach Ihrer Meinung mit Demokratie und Menschenrechten vereinbar? Würden Sie der Einführung in der EU zustimmen?
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für ihre Nachfrage zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Ich möchte dazu gerne Stellung nehmen.
Ich bin überzeugt, dass „intelligente“ Kameras einen erheblichen Mehrwert an Sicherheit mit sich bringen können, da diese den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit eröffnen, Straftäter und Terrorverdächtige viel einfacher zu erkennen und somit auch festzunehmen. Sie ermüden nicht und erfassen eine ungleich größere Zahl von Menschen. Eine Tatsache, die viele Polizistinnen und Polizisten entlasten und für andere Aufgaben freistellen würde. Wir hätten somit ein weiteres scharfes Schwert zur Verbrechensbekämpfung und zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen dieses Landes in unserem Repertoire.
Allerdings muss dies mit Bedacht geschehen. Es ist enorm wichtig, abzuwägen, wo und in wie weit der Mehrwert an Sicherheit die Beeinträchtigung auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt. Daher soll der Einsatz dieser Technik nur auf bestimmte Orte, also schwerpunktabhängig erfolgen und in klar umrissenen, rechtlichen Grenzen stattfinden.
Wenn in anderen Ländern der EU die alleinige, schwerpunktmäßige Verwendung sichergestellt werden kann und kein Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Landes besteht, befürworte ich eine EU-weite Einführung dieser Technik.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehbaum MdB