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Henning Rehbaum
CDU
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Frage von Jörn F. •

Werden Sie eine Prüfung eines AfD Verbots unterstützen?

Sehr geehrter Herr Rehbaum,

im Hinblick auf die jüngsten Enthüllungen über ein Treffen verschiedener Mitglieder und Sympathisanten der AfD sowie der Identitären Bewegung, bei dem offensichtlich Pläne zur Umsetzung rassistischer Ideologien und zur Unterminierung der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland diskutiert wurden: Würden Sie sich bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalens für eine Bundesratsinitiative einsetzen, die die Prüfung eines Verbots der AfD vorsieht? Dies vor dem Hintergrund der potenziellen Gefahren, die solche Ereignisse und Ideologien für unsere Demokratie und Gesellschaft darstellen könnten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich teile Ihre Auffassung, dass die AFD eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Diese Partei ist rückwärtsgewandt, unprofessionell und nicht nur eine Gefahr für den Standort Deutschland, sondern auch für alle Einwohner unseres Landes. Sie ist gegen EU, NATO, USA, Klimaschutz und Fachkräftezuwanderung und für Putin und die wirtschaftliche Isolierung Deutschlands. Größer könnten die Unterschiede einer Partei zur CDU gar nicht sein.

Als Bundestagsabgeordneter erlebe ich die Vertreter dieser Partei leider im politischen Betrieb Berlins und ich kann Ihnen versichern, dass ich mit diesen Menschen nichts zu tun haben möchte.

Trotz dessen bin ich gleich aus mehreren Gründen gegen ein Verbotsverfahren.

Allein die Diskussion über ein Verbot gibt der AFD nicht nur mediale Präsenz, sondern ermöglicht dieser Partei auch, sich als Opfer zu inszenieren.

Durch ein Verbotsverfahren kann sich die AFD als Märtyrer für ihre Wähler darstellen und sich umso mehr als einzige „Alternative“ erklären. Aus einem gescheiterten Verbotsverfahren mit seinen hohen, verfassungsrechtlichen Hürden würde die Partei leider gestärkt hervorgehen. Eine Tatsache, die sowohl Ihnen als auch mir nicht gefallen wird.

Ebenso würde ein mögliches Parteiverbotsverfahren nach Einreichung des Verbotsantrags bei Gericht wahrscheinlich frühestens nach der Bundestagswahl im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Mit einer Urteilsverkündung wäre dann nicht vor dem Jahre 2026 zu rechnen. Die mediale Aufmerksamkeit während des ganzen Wahlkampfes wäre für die AFD unfreiwillig gesichert. Bereits die jüngsten Äußerungen zahlreicher AFD-Politiker zeigen, dass diese ein Verbotsverfahren propagandistisch nutzen würden.

Politiker und besonders die Regierungsparteien müssen die Sorgen, Nöte und Ängste der Bürger dieses Landes wieder ernst nehmen. Nur vernünftige Lösungen und saubere politische Arbeit können die AFD wieder schrumpfen lassen.

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