Frage an Henning Rehbaum von Verena T. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rehbaum,
mit großer Verwunderung lese ich Ihre widersprüchliche Stellungnahme zur E-Zigarette.
Nicht einmal die Dampfer selbst halten es für inakzeptabel, warnend darauf hinzuweisen, dass es noch keine Langzeituntersuchungen gibt.
Sie gehen hier also anscheinend von der Unschuld des Produktes aus, da nichts Gegenteiliges bewiesen ist.
Andererseits bezeichnen Sie den Konsum nachdrücklich als Rauchen und sind sich auch sicher, dass es entsprechend rechtlich genauso behandelt werden muss wie der Zigarettenkonsum. Tatsächlich aber findet ein Verdampfungsprozess statt. Rauchen hingegen ist die Inhalation verbrannter Pflanzenteile. Der Konsum von E-Zigaretten unterscheidet sich ganz erheblich vom Tabakzigarettenkonsum. Rein rechtlich betrachtet ist die wichtigste Meldung, dass es keinen Passivrauch gibt. Wo nichts in die Luft gerät, was potenziell schädlich sein könnte, braucht man auch keine Langzeitstudie.
Das Recht auf Selbstbestimmung (Grundgesetz Art.2) endet dank des NRSG für Raucher überall dort, wo ihre Mitmenschen durch den Passivkonsum geschädigt werden konnten.
Demnach wäre es wohl ein Verstoß gegen das Grundgesetz, E-Zigaretten trotzdem unter das NRSG zu stellen, auch wenn keine Schädigung Dritter davon ausgeht.
Wie können Sie sich also einerseits sicher sein, dass es unangebracht ist, vor E-Zigaretten zu warnen, und andererseits mit ebenso großer Sicherheit davon ausgehen, dass sie unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen müssen?
Mit freundlichen Grüßen,
V. Teller