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Henning Rehbaum
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Frage von Sven H. •

Frage an Henning Rehbaum von Sven H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rehbaum,

Ich selbst dampfe E-Zigarette seit Dezember letzten Jahres, vormals rauchte ich ca. 25 Zigaretten pro Tag. Das von Ihnen genannte "Rauchverbot" der elektrischen Zigarette würde mich damit wieder in Raucherräume zwingen, in dem ich mich dem Passivrauchen aussetzen müsste. Ich selbst verzichte ja schließlich schon auf Teer, Kondensat und ca. 60 krebserregende Inhaltsstoffe der normalen Zigarette, die ich dann doch über Umwege wieder mitbekommen würde.

Die E-Zigarette hat keinen Nebenstromrauch, das NRSG (zumindest in Bayern, laut bayrischem Gerichtsurteil) greift ebenfalls bei der E-Zigarette nicht, da keine Pflanzenanteile verbrannt werden. Selbst das Bundesamt für Risikobewertung sagt "Bei der E-Zigarette mit Flüssigkeitserhitzung wird keine besondere Belastung der Innenraumluft erwartet" und eine Studie mehrerer Herstellers zeigt, das keine Belastung für Nicht-Dampfende stattfindet.

Weshalb also möchten Sie das Rauchverbot auf das Dampfen ausweiten?

Mit freundlichem Gruß
Sven Hanses

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