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Henning Rehbaum
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Frage von Sven H. •

Frage an Henning Rehbaum von Sven H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rehbaum,

wie stehen Sie zur E-Zigarette und der rechtlichen Einordnung selbiger? Wie sehen Sie die Ansichten der jetzigen Gesundheitsministerin Barbara Steffens?

Mit freundlichem Gruß
Sven Hanses

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hanses,

ich persönlich bin der Meinung, daß die E-Zigarette rechtlich genauso wie die herkömmliche Zigarette eingeordnet werden sollte. Wo Rauchverbot gilt, ist also auch das Rauchen einer E-Zigarette verboten. Vor der E-Zigarette zu warnen, wie durch Frau Steffens geschehen, halte ich nicht für angebracht, da die gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette noch nicht langzeituntersucht sind.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehbaum

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