
(...) Zu Ihrer dritten Frage: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde im Juli 2015 neben den Verbesserungen der Hebammenvergütung auch geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen keine Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen erheben können. Das soll dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren, einen weiteren Anstieg zu bremsen und Hebammen finanziell zu entlasten. Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten. (...)