Frage an Henning Otte von Lina P. bezüglich Gesundheit
Wie wollen Sie sicherstellen, dass keine weiteren Geburtskliniken/Kreißsäle geschlossen werden?
Was werden Sie für die sichere Geburt tun? Was werden Sie sich für den Erhalt der Hebammen vornehmen?
change.org/hebammen
Sehr geehrte Frau Pauling,
Zu Ihrer ersten Frage: Im Hinblick auf das stationär-geburtshilfliche Versorgungsangebot ist hervorzuheben, dass die Sicherstellung der bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der Krankenhausplanung allein den Ländern obliegt. Diese haben die Versorgungsangebote im stationären Bereich unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Versorgungsbedarfs angemessen weiterzuentwickeln. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Anzahl an in den Krankenhäusern festangestellten Hebammen/Entbindungspflegern nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 1991 stetig angestiegen ist. In den 20 Jahren zwischen 1995 und 2015 hat sich die Anzahl an festangestellten Hebammen von 7 543 auf 9 081 um rund 20 Prozent erhöht – bei einem gleichzeitigen Rückgang der Geburtenzahlen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich der Anteil an Teilzeitbeschäftigten deutlich erhöht hat (während im Jahr 1995 etwa 40 Prozent der festangestellten Hebammen in Teilzeit tätig waren, betraf dies im Jahr 2015 rund 72 Prozent). Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl an Beleghebammen von 1 562 auf 1 838 um rund 17 Prozent gestiegen. Der Einsatz von Personal und die Personalplanung liegen in der Organisationshoheit des einzelnen Krankenhauses.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Die Weiterentwicklung der Versorgung ist CDU und CSU ein wichtiges Anliegen. Die
bestehenden gesetzlichen Grundlagen ermöglichen es, bereits heute Modellvorhaben
zur Weiterentwicklung der Versorgung durchzuführen. Hierzu können Krankenkassen
und Leistungserbringer Verträge schließen. Diese Modellvorhaben sind zu evaluieren.
Eine verbesserte akademische Ausbildung wird vom Deutschen Hebammenverband gefordert.
CDU und CSU haben das Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in das Berufsgesetz
der Hebammen maßgeblich vorangebracht und inzwischen verlängert. Damit wird
die Möglichkeit einer Modellausbildung auch an Hochschulen geschaffen. Hierdurch
können neue Ausbildungsstrukturen erprobt werden. Dies schließt die akademische
Erstausbildung ein. Das Berufsbild kann zukunftsweisend weiterentwickelt werden und
den veränderten und höheren Anforderungen im Gesundheitswesen Rechnung tragen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Evaluierung werden CDU und CSU über das weitere
Vorgehen entscheiden.
Zu Ihrer dritten Frage: Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurde im Juli 2015 neben den Verbesserungen der Hebammenvergütung auch geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen in bestimmten Fällen keine Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen erheben können. Das soll dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren, einen weiteren Anstieg zu bremsen und Hebammen finanziell zu entlasten. Zugleich bleibt sichergestellt, dass ein durch einen Behandlungsfehler geschädigtes Kind und seine Familie weiterhin die erforderliche, angemessene Hilfe und Unterstützung erhalten. Auf Basis der geänderten Gesetzeslage haben der DHV und das Versicherungskonsortium um die Versicherungskammer Bayern zum Juli 2016 eine Verlängerung des Gruppenversicherungsvertrages bis Mitte 2018 vereinbart. Damit ist es seit Jahren erstmals wieder möglich, eine mehrjährige Absicherung für die freiberuflichen, in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zu gewährleisten. Zudem liegt der vereinbarte Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien deutlich unter den Entwicklungen der letzten Jahre. Damit der Regressverzicht seine Wirkung zukünftig entfalten kann, ist insbesondere eine Verständigung zwischen Versicherungswirtschaft und Krankenkassen über die derzeit in der Abwicklung befindlichen Altfälle notwendig. Hier sind die weiteren Gespräche abzuwarten. Ein möglicher Vergleich böte die Chance einer erheblichen Entlastungswirkung auf die weitere Prämienentwicklung.
Die Gespräche über die Vertragsverlängerung des Gruppenversicherungsvertrags des
DHV nach dem Sommer 2018 zwischen dem Versicherungsmakler des DHV und den
Versicherern haben bereits begonnen und es ist ein zeitnaher Abschluss geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Otte