
(...) ich habe mich persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft – Bahn – See um eine Stellungnahme zu Ihrem Fall bemüht. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die erfolgte Berechnung der Rentenleistung mit Bescheid vom 16. Juli 2002 der Sach- und Rechtslage entspricht und nicht zu beanstanden ist. (...)