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Henning Otte
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Frage von Bernhard P. •

Frage an Henning Otte von Bernhard P. bezüglich Gesundheit

Brenntage in der Samtgemeinde Eschede

Sehr geehrter Herr Otte!

Kohlendioxid, Feinstaub, Luftverschmuzung, Umweltbelastung, Erderwärmung,
Klimaveränderung, Wetterkatastrophen, usw..
In unserer Gemeinde ist das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt, obwohl kein
Bedürfnis besteht. Selbst Gemeindevorsteher beteiligen sich an den Lustfeuern.

Wann endlich greifen die Juister Thesen auch in diesem Punkt?

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Pukall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pukall,

für Ihre Anfrage zu den Brenntagen in der Samtgemeinde Eschede bedanke ich mich.

Neben dem Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz und der rechtsgültigen Brenn-Verordnung in Niedersachsen ist es Angelegenheit der Gemeinde, ob sie einen oder mehrere Brenntage zur Verfügung stellen oder darauf verzichtet.

Allerdings wird die Brennverordnung zum 31. März 2009 auslaufen. Eine Verlängerung liegt in der Entscheidungskompetenz des Niedersächsischen Umweltministeriums.

Der Samtgemeinde Eschede sind die von Ihnen genannten Umweltbelastungen, die durch das Verbrennen von Grünabfällen entstehen, durchaus bekannt. Die Gemeindeverwaltung und die zuständigen Gremien kennen die örtliche Lage und die Bedürfnisse der Bürger vor Ort am besten. Insofern ist der Abwägungsprozess „Luftverschmutzung vs. Entsorgung von Grünabfällen durch Verbrennen“, von der Samtgemeinde Eschede zu treffen.

Ich habe mich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung gesetzt und diese gebeten, im Sinne einer gemeinsamen Interessenfindung Ihren Fall zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Henning Otte

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