Frage an Henning Otte von Stephan G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Otte,
Welche konkreten Konsequenzen zieht die CDU aus der Datenschutzaffäre der Telekom und der Deutschen Bahn?
Im Einzelnen würden mich insbesondere die folgenden Punkte interessieren:
1. Was gedenkt der Hauptaktionär zu tun?
2. Wird es Gesetzesänderungen geben, wenn ja welcher Art werden sie sein?
3. Welche juristischen Schritte werden bzw. wurden gegen die Hauptakteure eingeleitet?
4. Wie will man sicherstellen, dass solche Vorfälle in Zukunft nicht wieder vorkommen?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Grober
Lieber Stefan Grober,
vielen Dank für Ihre Fragen zu den Datenschutzaffären bei der Telekom und der Deutschen Bahn. Die Vorkommnisse bei der Deutschen Telekom werden Konsequenzen haben. Es sind die Telekommunikationsunternehmen, die verantwortlich sind für den sorgsamen Umgang mit den ihnen anvertrauten Daten. Es liegt abei zuallererst in der Verantwortung des Vorstandes, organisatorische Vorkehrungen zum Ausschluss von Datenschutzverstößen zu treffen. Es muss deshalb im wohlverstandenen Interesse der Telekom sein, das erschütterte Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Vertrauenswürdigkeit der Telekommunikationsunternehmen wiederherzustellen. Der Deutsche Bundestag prüft, inwieweit gravierende Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften durch das Unternehmen selbst öffentlich gemacht werden müssen. Eine solche Transparenzregel dürfte unabhängig von staatlicher Kontrolle und Bußgeldern generalpräventive Wirkung haben. In jedem Fall sind jedoch die Ergebnisse der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten, bevor über weitergehende strafrechtliche Sanktionen entschieden wird. Insgesamt häufen sich die Fälle von Arbeitnehmerüberwachung, die gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer missachten. Eine eindeutige gesetzliche Regelung über den Umgang mit den Arbeitnehmerdaten ist deshalb erforderlich. Der Deutsche Bundestag hat in seinen Entschließungen zu den Tätigkeitsberichten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in den gemeinsamen Erklärungen aller Fraktionen immer wieder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Die verdachtslose Überprüfung der Mitarbeiterdaten bei der Deutschen Bahn AG wäre, wenn diese von Sicherheitsbehörden vorgenommen worden wäre, rechtlich völlig unhaltbar. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Vorkommnisse bei der Deutschen Bahn werden von diesem Gesetz allerdings nicht berührt, da es hier um Arbeitnehmerdatenschutz geht, der bereichsspezifisch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) fällt. Das BMAS sollte seine bereits vorbereiteten Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz dem Parlament unverzüglich vorlegen. So könnte geprüft werden, ob diese in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutz aufgenommen werden können. Es gilt grundsätzlich der Vertrauensschutz. Man kann immer nur an das rechtmäßige Verhalten der Bürgerinnen und Bürger appellieren.
Mit freundlichen Grüßen