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Henning Otte
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Frage von Diana J. •

Frage an Henning Otte von Diana J. bezüglich Jugend

Ich hätte gerne gewusst wann die Arge die 100 euro auszahlt gibt es einen festen termin ich hatte angefragt und mir wurde gesagt es liegt im Ermessen der Arge wann es gezahlt wird,ich wollte gerne die Pauschale jetzt für meinen Sohn ,da er auf eine Reginalschule gewechselt hat und gerade jetzt die Kosten gross sind Atlas ,extra Kursgebühren für Nachmittags etc.eine schnelle natwort wäre prima und bürgernah

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Sehr geehrte Frau Jopek,

ich vermute, dass sie sich mit Ihrem Beitrag auf das neue Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) beziehen. Dieses Gesetz wurde am 29.12.2008 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Änderung des für Sie relevanten Teiles, nämlich des zweiten Buches des Sozialgesetzbuches in § 24a tritt am 01.08.2009 in Kraft. In § 24a heißt es:
„Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat. […]“ Ihren Schilderungen entnehme ich, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt scheinen.
Im Gesetz ist auch der Auszahlungstermin festgelegt: „Die Leistung […] wird jeweils zum 1. August eines Jahres erbracht.“
Vorgestern wurde im Koalitionsausschuss auf Drängen der CDU eine dreifache Erweiterung des Schulbedarfspaketes vereinbart.

- Bislang war das Schulbedarfspaket auf Schüler bis zur 10. Klasse begrenzt. Künftig profitieren Schüler bis zur 13. Klasse davon.
- Zusätzlich sollen nicht nur Abiturienten, sondern die so genannten Vollzeit-Berufsschüler diese Leistung erhalten. Das sind alle Berufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung beziehen.
- Drittens soll das Schulbedarfspaket künftig auch Familien mit geringen Einkommen gewährt werden. Bislang war dies auf Familien, die ALG II oder Sozialhilfe erhalten, begrenzt. Künftig kommen also auch Familien, die trotz geringen eigenen Einkommens zur Deckung des Lebensunterhaltes Kinderzuschlag erhalten, in den Genuss der jährlichen Einmalzahlung in Höhe von 100€.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Henning Otte

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