Frage an Henning Otte von Anike P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Otte,
da Sie als Abgeordneter meines Wahlkreises im Bundestag sitzen, wüsste ich gerne Ihre Meinung zum Thema Dienstwagenbesteuerung. In meinen Augen liegt in der Modernisierung der Besteuerung von Dienstwagen ein guter Ansatzpunkt für mehr Klimaschutz. Momentan können Anschaffungspreis und Spritkosten von Dienstwagen unabhängig vom CO2-Ausstoß abgesetzt werden. Somit fehlt jeglicher Anreiz zum Kauf von sparsamen und umweltfreundlicheren Fahrzeugen.
Daraus folgt, dass die Automobilindustrie weiterhin die falschen Autos baut: übermotorisiert, zu schwer, zu durstig. Und das zu Zeiten, wo eigentlich jedem die Folgen des Klimawandels deutlich bewusst sein müssten. Meiner Meinung nach sollte die Besteuerung von Dienstwagen sich deshalb in Zukunft am CO2-Ausstoß der Fahrzeuge orientieren. Ich bin auf Ihre Antwort gespannt und hoffe, dass Sie ein gutes Konzept für mehr Klimaschutz im Pkw-Verkehr haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anike Peters
Sehr geehrte Frau Peters,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie jedes andere abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens unterliegen auch betrieblich genutzte Kfz den geltenden Abschreibungsregelungen (sog. AfA). Damit wird nach allgemeiner Auffassung der jährliche Wertverzehr eines abnutzbaren Wirtschaftsguts angemessen abgebildet. Ausgangspunkt für den Wertansatz sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Bei diesen Abschreibungsregelungen handelt es sich also nicht um ein steuerliches Privileg, sondern lediglich um die zutreffende Ermittlung des richtigen Periodenergebnisses für die Gewinnermittlung. Des Weiteren sind größere Kfz in der Regel auch aufgrund des höheren Kraftstoffverbrauchs mit höheren Mineralöl- und Umsatzsteuern belastet. Aufgrund des größeren Hubraums werden auch regelmäßig höhere Kfz-Steuern fällig. Damit enthält das geltende Recht bereits heute schon erhebliche Anreize, kleinere Kfz mit einem regelmäßig geringeren Schadstoffausstoß anzuschaffen.
Außerdem erreichen wir mit isolierten Steuererhöhungen noch nicht per se die Reduzierung des CO2 - und Schadstoffausstoßes oder die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches. Dies gelingt uns letztlich nur mit innovativen Technologien. Diese lassen sich aber allein durch zielgerichtete steuerliche Maßnahmen effektiv fördern wie etwa die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer am CO2 - und Schadstoffausstoß orientierten Kfz-Steuer. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang aber auch die in 2006 beschlossene Beimischungspflicht von Biokraftstoff ab dem 1. Januar 2007; auch damit wird ein erheblichen Beitrag zur Förderung von regenerativen Kraftstoffen und entsprechenden Technologien geleistet.
Der Verband der Automobilindustrie legte in seiner Presseerklärung vom 28. August dar, dass für das Gesamtjahr 2007 und die ersten sieben Monate 2008 über 60 Prozent aller Firmenfahrzeuge, soweit sie nicht Kleinwagen sind, der Kompaktklasse oder unteren Mittelklasse zuzuordnen sind; gerade einmal 1,5 Prozent bzw. in den ersten 8 Monaten dieses Jahres sogar nur 1,3 Prozent gehören zur Oberklasse. Ich hoffe Ihnen mit diesen Zahlen weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Henning Otte