Frage an Henning Otte von Nico W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Otte,
die Unabhängigkeit der Republik Kosovo wurde von Deutschland anerkannt, andere seperatistische Bewegungen bestimmter Völker werden hingegen abgelehnt.
Beim Kosovo liegen die Gründe ja ziemlich klar auf der Hand: Es hat einen quasi Völkermord gegeben und einen längeren blutigen Bürgerkrieg, der es unmöglich macht, dass die Kosovo-Albaner mit den Serben eine Willensnation, einen Staat bilden können.
Nun die Frage ist, was ist mit dem Vielvölkerstaat Georgien. Dort sind ja gleich 3 Teilstaaten abtrünnig, dennoch soll dort trotz (Bürger)Krieg die "Territoriale Integrität" gewahrt bleiben. (Krieg herrschte dort ja schon vor dem aktuellen Konflikt mit der Russischen Föderation unter den Staaten Georgiens.)
Daher lautet meine Frage wie folgt:
Was für Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, damit sich ein Staat aus einem anderen ohne gegenseitiges Einvernehmen ausgliedern kann und von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Nico Wittschief
Sehr geehrter Herr Wittschief,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe diese als sogenannte „Schriftliche Frage“ an die Bundesregierung weitergeleitet. Die Antwort liegt mir mittlerweile vor und ich gebe sie Ihnen nachfolgend im Wortlaut wieder:
„Die völkerrechtliche Voraussetzung für die Anerkennung eines neu entstandenen Staates ist, dass das anzuerkennende Gebilde die drei konstitutiven Elemente eines Staates aufweist: Staatsgebiet, Staatsvolk und eine effektive Staatsgewalt. Es besteht aber auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kein völkerrechtlicher Anspruch auf Anerkennung.“
Mit freundlichen Grüßen,
Henning Otte