Frage an Henning Otte von David M. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Otte,
im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl ist für mich ein Wahlthema von besonderer Bedeutung.
Es ärgert mich sehr, dass die Rundfunkgebühren schon wieder angehoben werden sollen. Obwohl es sich dabei de facto um eine Zwangsgebühr handelt und der Staat den Sendern bei der Vollstreckung der Gebühren unentgeltlich zur Seite steht, fordern die Sender immer mehr Geld von uns Bürgern. Die Qualität der Sendungen wird dabei nicht besser. Intendanten verdienen mehr als Spitzenbeamten. Pensionen verschlingen einen großen Teil der Gebühren. Hier besteht doch ein strukturelles Problem. Wir können uns ein derart teures öffentlich-rechtliches Fernsehen nicht leisten. Wie ist Ihre Meinung dazu und werden Sie sich einsetzen, dass die Sender ihr strukturelles Problem endlich lösen.
Mit freundlichen Grüßen
David Meixner
Sehr geehrter Herr Meixner,
vielen Dank für Ihre Frage zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Lassen Sie mich zunächst festhalten: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt – neben dem privaten Rundfunk und den Presseverlagen – maßgeblich zur medialen Vielfalt und Qualität in unserem Land bei, die im internationalen Vergleich beispielgebend sind. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt Wert auf stabile Rundfunkgebühren – gerade in der jetzigen Zeit, in der vielen Haushalten mit Kurzarbeit, aber auch vielen Händlern, die beitragspflichtig sind, Geld fehlt.
Grundsätzlich muss die Höhe der Beiträge von den Landesrundfunkanstalten bei den Ländern beantragt werden. Die Gelder werden vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ eingezogen. Grundlage hierfür ist insbesondere der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Im Juni 2020 unterzeichneten die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, der eine Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat ab 1. Januar 2021 vorsah. Der Widerstand in Sachsen-Anhalt verhinderte, dass der Vertrag in Kraft treten konnte.
Seit 2014 liegen die jährlichen Einnahmen bei ca. 8 Mrd. Euro. Ich sehe den hohen Betrag als sehr kritisch an. Jedoch ist anzuerkennen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Senderanstalten erheblich um interne Strukturreformen bemühen. Gerade hierbei gibt es meiner Ansicht nach immer noch ein großes Einsparungspotenzial. So hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den vergangenen Jahrzehnten ihr Angebot stetig ausgeweitet. Im Ergebnis gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Spartenkanälen im Fernsehen und auch ein umfangreiches Online-Angebot, das auch mit privaten Medienhäusern in Konkurrenz steht. Auf der anderen Seite dürfen sich die öffentlich-rechtlichen Sender nicht dem wachsenden Informationsbedürfnis der Mediennutzer im Internet verschließen. Ich halte die Absicht, dieses Angebot künftig massiv auszuweiten jedoch für problematisch. Deswegen bin ich für eine offene Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Informations- und Bildungsauftrag. Ziel muss ein klar definierter Rahmen sein, der den Kostenrahmen einschließt.
Zuständig hierfür sind jedoch die Länder und nicht der Bund.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Otte