Frage an Henning Otte von Hanne A. bezüglich Verteidigung
Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.
Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.
Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?
Sehr geehrte Hanne Adams,
vielen Dank für Ihre Frage zu bewaffneten Drohnen. Hierzu möchte ich Ihnen wie folgt antworten: Wir halten es für richtig, eine Bewaffnung von Drohnen so schnell wie möglich zu realisieren. Das ist wichtig, um unseren Soldaten den - übrigens auch völkerrechtlich, verfassungsrechtlich und ethisch gebotenen - Schutz im Einsatz gewährleisten zu können. In Abstimmung mit den Verteidigungspolitikern der SPD ist das BMVg beauftragt, die Debatte zu führen. Dazu fanden bereits mehrere Veranstaltungen – auch mit Übertragung per Webstream - statt, auf denen die Thematik aus politischer, militärischer, ethischer und rechtlicher Sicht debattiert wurde. Ich selbst habe auch als Podiumsgast an einer Veranstaltung teilgenommen.
Somit erfüllen wir nicht nur die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern bereiten diese Entscheidung mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Kritik der mangelhaften Differenzierbarkeit zwischen Zivilisten und Soldaten ist verkürzt, wenn nicht falsch. Es gibt viele Argumente, die den Einsatz bewaffneter Drohnen gerade aus Aspekten des Diskriminierungsgebots und der Verhältnismäßigkeit sinnhaft machen.
Dazu gehört, dass je nach Situation Entscheidungen am Boden und nach ggf. langer Beobachtungszeit deutlich fundierter und mit geringerer Fehlerrate getroffen werden können. Auch gilt es nicht zu vergessen, dass Drohnen wie Flugzeuge von Menschen geflogen und bedient werden - nur eben von anderem Ort. Unverrückbar bleibt selbstverständlich der Grundsatz bestehen, dass deutsche Streitkräfte immer entsprechend den Vorgaben des Grundgesetzes und des Völkerrechts eingesetzt werden. Dazu zählt auch die Mandatierung durch den Deutschen Bundestag. Denn der Einsatz von bewaffneten Drohnen kann nur im Rahmen dieser Vorgaben erfolgen.
Ihr
Henning Otte