Frage an Henning Otte von Hans-Heinrich L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Otte,
in der 127.Sitzung des Deutschen Bundestages haben Sie der Erhöhung der Abgeordnetendiäten zugestimmt. Begründet haben das Redner Ihrer Partei u.a. damit, dass eine Anpassung seit 2003 nicht erfolgt sei.
Dazu erlaube ich mir folgende Fragen:
1.) Ist Ihnen bekannt, dass die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in dieser Zeit einen spürbaren Rückgang ihrer tatsächlichen Einkommensverhältnisse u.a. durch die Streichung des Urlaubsgeldes und des sog. Weihnachtsgeldes hinnehmen mussten und damit einen erheblichen Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte geleistet haben?
2.) Dürfen die Bürger damit rechnen, dass Sie einem Gesetzentwurf, der eine adäquate Anpassung der Gehälter vorsieht, zustimmen werden bzw. einem Gesetzentwurf, der eine geringere Anpassung vorsieht, Ihre Zustimmung verweigern werden?
Mit der Bitte um eine deutliche Positionierung Ihrerseits verbleibe ich
mit freundlichem Gruß
Hans-H. Lenert
Sehr geehrter Herr Lenert,
vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie mir bezüglich der Belastungen für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes gestellt haben. Ich möchte Ihnen gern meine Sichtweise der Situation verdeutlichen.
Wie bereits in der Antwort an Herrn Nolde vom 16.11.2007 zu sehen, ist mir durchaus bewusst, dass die Angehörigen des öffentlichen Dienstes einen erheblichen Teil zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beitragen. Allein die Hälfte des im Koalitionsvertrag vereinbarten Einsparbeitrags wird durch die Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Bundes erbracht. Die jährliche Entlastung liegt zwischen 2006 und 2010 bei etwa 511 Mio. €. Somit leisten besonders diese einen großen Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen.
Allerdings sehe ich jedoch weiterhin in diesen Maßnahmen einen unerlässlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage der öffentlichen Haushalte und zu einer nachhaltigen Ausrichtung der Finanzpolitik. In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass die Einschränkungen, die von den Angestellten des öffentlichen Dienstes hingenommen wurden, ebenfalls von den Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft durch angemessene Lohnforderungen mitgetragen wurden. Als Ergebnis der Bemühungen konnte die Bundesregierung mit dem Haushalt 2007 den Etat mit der geringsten Neuverschuldung seit der Wiedervereinigung vorlegen, und erstmals ist seit Jahrzehnten ein ausgeglichener Bundeshaushalt in Sicht.
In Bezug auf Ihre zweite Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das zuständige Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zum Dienstrechtsänderungsgesetz erarbeitet hat, das eine Veränderung des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes beinhaltet. Im Besoldungsrecht werden die Grundgehaltstabellen der Beamten, Soldaten und Richter neu gestaltet, indem das Senioritätsprinzip durch das Kriterium der dienstlichen Erfahrungszeit beim Aufstieg in den Gehaltsstufen abgelöst wird. Die Überleitung des vorhandenen Personals erfolgt auf der Grundlage der bislang erzielten Einkommen. Mit der Einführung der neuen Gehaltstabellen werden keine Einkommenseinbußen verbunden sein. Es bleibt bei den bewährten gemeinsamen Grundgehaltstabellen für Beamte und Soldaten. Damit bleibt eine parallele allgemeine Einkommensentwicklung gewährleistet. Somit wird in Zukunft auch im öffentlichen Dienst eine leistungsabhängige- und somit adäquate- Entlohnung erreicht. In welcher Höhe diese Entlohnung erfolgt, müssen die Lohnverhandlungen zwischen den Tarifparteien zeigen.
Ich hoffe, dass ich durch die Beantwortung Ihrer Fragen meine Position zu diesem Thema noch einmal verdeutlichen und präzisieren konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Henning Otte